Lieferung Magelhafte Produkten.
Fragestellung
Wir sind eine kleine Startup-GmbH und haben das Ziel, einen Blumenschneider für Schnittblumen als Kunststoffprodukt auf den Markt zu bringen. Wir haben dafür einer Spritzgussfirma den Auftrag zum Spritzgießen und zur Montage erteilt.
Die erste und auch die zweite Lieferung der ersten Serie haben wir im letzten Augenblick vor der Auslieferung an Amazon abfangen können, da die Produkte aus unterschiedlichen Gründen mangelhaft waren. Bei einer Lieferung und den Verkauf über Amazon wären die entsprechend schlechten Bewertungen für uns katastrophal gewesen.
Die augenblickliche Situation ist, dass der Lieferant die zwei aufgetretenden Probleme nicht gelöst hat und wir jetzt wenig Vertrauen haben, dass er überhaupt in der Lage ist zu einer adäquaten Lösung zu kommen. Zudem ist die Kommunikation schlecht, die entsprechenden Ansprechpartner sind nicht oder nur mühsam zu erreichen.
Unsere Frage ist nun, ob wir den Vertrag über die Lieferung der ersten Produktion von 500 Teilen kündigen können und wie wir dabei vorgehen müssten?
Zusätzlich ergibt sich die Fragen, ob der Lieferant uns die Kosten für die beiden mangelhaft produzierten Serien berechnen kann und noch wichtiger: Kann er die Freigabe unserer Spritzgusswerkzeuge verweigern? Die Herstellung von beiden Werkzeugen ist von dieser Firma durchgeführt und auch von uns völlig bezahlt worden. Die Werkzeuge lagern derzeit beim Lieferanten.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Zunächst sollten Sie zwingend die Mängel Ihrem Vertragspartner schriftlich und nachweisbar (z.B. Einwurfeinschreiben) anzeigen und unter Fristsetzung einer angemessenen Frist (z.B. 2-3 Wochen) zur Nachbesserung z.B. in Form der Nachlieferung auffordern. Für den fruchtlosen Fristablauf sollten Sie sich bereits weitere Schritte vorbehalten.
Erfolgt keine Nachbesserung, sollten Sie vorsorglich erneut den unter Nachfristsetzung von z.B. 2 Wochen den Vertragspartner zur Nachbesserung auffordern.
Verstreicht auch diese Frist ergebnislos, können Sie vom Liefervertrag zurück treten. Den Rücktritt müssen Sie dann aber noch ausdrücklich gegenüber dem Vertragspartner erklären. Im Falle des wirksamen Rücktritts müssen Sie die mangelhaft produzierten Serien nicht bezahlen.
Die Werkzeuge kann er, sofern diese bereits komplett bezahlt sind, nicht zurückhalten. Der Werkzeugvertrag ist ein gänzlich anderes Vertragsverhältnis als die bestellten Lieferungen.
Insgesamt empfiehlt es sich jedoch, anwaltliche Hilfe bei sich vor Ort in Anspruch zu nehmen. Sobald die erste vorgenannte Frist (siehe oben) erfolglos abgelaufen ist, sind die Kosten des Anwaltes als Verzugsschaden durch die Gegenseite zu erstatten.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Es gibt jetzt eine extra Frage in Angelegenheit ID 11472.
Kann ich diese Frage hier stellen oder soll ich ein Angebot beantragen für diese extra Frage.
Frage:
Weil wir noch keine alternative Spritzgussfirma gefunden haben versuchen wir doch, im letzten Versuch, die erste 500 Produkten von Spritzgussfirma produzieren zu lassen.
Vorige Woche hatte wir eine Besprechung wo Spritzgussfirma uns mittels eine Material-Prüfung zeigte dass, von Spritzgussfirma vorgeschlagen Material, mangelhafte Qualität hat.
Man schafft es nicht Produkten ohne Rissen zu produzieren. In eigentlich übliches material.
Jetzt will man nicht mehr weiter forschen in diesem Material und hat man zwei alternative Materialien vorgeschlagen. ( Sind inzwischen bestellt und Unterwegs )
Wir fürchten jedoch dass mit diesen Materialien neue Problemen in Funktionalität auftreten können weil Spritzgießform ist ausgelegt für von Spritzgussfirma vorgeschlagen Material: Polycarbonat.
Dann haben wir Gestern, zu unserer Überraschung, eine Auftragsbestätigung zur Unterzeichnung bekommen für Testproduktion mit diesen Materialien ohne Preisaufgabe und Lieferzeit.
Können wir diese Bestätigung unterschreiben ohne Konsequenzen für die Zukunft. ( zB Doch eine Rechnung, zum Beispiel für extra bestellte Materialien? )
Letztendlich hat Spritzgussfirma sich doch verpflichtet mangelfrei Produkten zu liefern und ist es eigentlich eine interne Angelegenheit, ohne dass sie unsere Auftragsbestätigung bräuchte ?
Schließlich entschuldige ich mich für die Rechtschreibung dieser Anfrage. Ich bin Holländer und mein deutscher Geschäftspartner ist derzeit leider nicht verfügbar.
Mit freundlichen Grüßen
H. V..