Laubanfall / Nachbarschaftsstreit
Fragestellung
Hallo Herr Weber,
mein Nachbar beschwert sich über den "enormen" Laubanfall und erwartet, dass der Baum bis zur Grundstücksgrenze zurück geschnitten wird.
Er steht recht nah an unserer Grundstücksgrenze, doch hat der Nachbar sich seit dem Hausbau vor 14 Jahren nicht beschwert.
Sollte der Baum zurück geschnitten werden, geht der wesentliche Charakter des Baumes verloren. Auch dient der Baum etwas als Sichtschutz zu unserem Wohnzimmer. Der Nachbar Ende 2019 auf Dachhöhe Überwachungskameras angebracht. Zwar versichert er nicht in unseren Garten zu filmen, doch ein Nachweis besteht nicht.
Wir rechnen in Kürze mit dem Schreiben einer Kanzlei, dass wir es zurück schneiden sollen. Daher bin ich an Ihrer Einschätzung interessiert.
Ist das Laub des Baumes zumutbar und kann er überhaupt verlangen, dass zurück geschnitten wird. Schließlich wächst nichts über sein Grundstück, sondern nur über den gemeinsam genutzten Privatweg.
Wir wohnen in Bremen.
(1) Privatweg zur gemeinsamen Nutzung. Nachbar hat 2/12, wir haben 1/12 der Fläche lt. Grundbuch. Den Rest haben die weiteren 9 Nachbarn
(2) Unser Grundstück
(3) (Doppel)Grundstück Nachbar
(4) Korkenzieherweide, ca. 10 m hoch, etwa 2 m über (1)
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die Gegenseite hat da keine Chance, es ist feste Rechtsprechung, dass Laubbefall von außerhalb des Grundstücks hinzunehmen ist. Beispielhaft sei da das Urteil des AG München (Az.: 114 C 31118/12) genannt.
Davon abgesehen dürfte zweifelhaft sein, dass ein Baumbeschnitt das Laubproblem lösen würde, da auch ein beschnittener Baum Laub abwirft.
Sollte der Nachbar tatsächlich einen Anwalt einschalten, sollten Sie Ihrerseits einen Anwalt hinzuziehen, um Fehler/Mißverständnisse zu vermeiden.
Wegen der Kamera sollten Sie einen örtlichen Anwalt wegen einer Unterlassungsklage einschalten. Es reicht bereits der Nachweis des groben Blickwinkels einer Kamera, um dagegen klagen zu können. Zudem verstoßen Kameras, die Flächen außerhalb des Grundstücks filmen, gegen Datenschutzrecht.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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