Lärm durch Hundebellen/jaulen
Fragestellung
Hallo,
wir geben unseren kleinen Hund werktäglich von 7 uhr bis 18 Uhr bei meinem Vater zur Betreuung ab. Der Hund ist die meiste Zeit draussen im Hof .Nun hat
sich die Nachbarin meines Vaters über gelegentliches Jaulen beschwert und will
auch ein "Lärmtagebuch" führen. Frage: Hat die gute Frau überhaupt eine Anhabung, um sich hier zu beschweren? Schließlich gibt noch mehrere Hunde in der Nachbarschaft und es handelt sich nur um gelegentliches Jaulen und auch nur tagsüber. Das Anwesenmeines Vaters mit Hof ist in Eigentum. Die Nachbarin hat ein 1Fam-Haus nebenan.
Wie ist hier die Gesetzeslage? Kann uns verboten werden, dort den Hund zu halten?
Und wie definiert man in diesem Zusammenhang "gelegentlich" ?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
je nach Lautstärke kann die Nachbarin durchaus einen Anspruch auf Ruhe haben. Entscheidend ist die TA Lärm, die festlegt, welche Lautstärke-Pegel von einem Grundstück ausgehen kann. In einem allgemeinen Wohngebiet liegt der Pegel tagsüber bei 55 dba und nachts bei 40 dba. Wenn Ihr Hund diese Werte überschreitet, kann die Nachbarin auf Unterlassung klagen. Das Lärmtagebuch dient dabei dem Nachweis.
Allerdings kann die Nachbarin nicht die Hundehaltung generell verbieten, sondern nur den Hundelärm. Wie Sie den Hundelärm verhindern, ist dabei Ihnen überlassen.
"Gelegentlich" ist leider nicht definiert, jeder Richter entscheidet selbst, wie oft "gelegentlich" ist, auch wenn das sehr unbefriedigend klingt. Die Beweislast trägt die Nachbarin.
Bitte teilen Sie kurz mit, in was für einem Gebiet der Hof des Vaters liegt.
Bei Fragen stellen Sie bitte sofort eine Rückfrage über die Kommentarfunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Sie haben eine Frage im Bereich Nachbarschaftsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
vielen Dank für Ihre Einschätzung. Das Haus inkl. Hof meines Vaters liegt in einem reinen Wohngebiet. (64832 Babenhausen, Mainstraße 6).
Hinter dem Anwesen ist ein Bauernhof ebenfalls mit Innenhof und einem Hund und nebenan ist das Haus der Nachbarin, die sich über den Lärm beschwert (Mainstrasse 8).
Ich habe eine Datei mit eingefügt, gelb markiert der Innenhof meines Vaters, wo unser Hund gehalten wird. Rot gekreuzt das Haus der Nachbarin, und blau markiert der Nachbar-Bauernhof hinter unserem Haus mit Zwinger, (da dort auch ein Hund gehalten wird)
in einem reinen Wohngebiet gelten Richtwerte von tagsüber 50 dba und nachts von 35 dba.
Der Hund des Nachbarn ist nur begrenzt relevant. Sie müßten nachweisen, dass dessen Hund so laut wie bzw. lauter als Ihr Hund ist, erst dann muß sich die Nachbarin fragen lassen, wieso sie sich nur über Ihren Hund beschwert.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt