Kurzzeitige Selbständigkeit Rückkehr in GV mit 56 möglich?
Fragestellung
Mit 52 beabsichtige ich mich nach 25 jähriger Tätigkeit als Angestellte im öffentlichen Dienst als Coach selbstständig zu machen u mich , falls die Einnahmen den Freibetrag den ich bei meiner dann anstehenden Witwenrente übersteige , privat zu versichern.
Kann ich , falls die Einnahmen zu niedrig sind, mit 56 wieder zurück in die GV?
Danke für Ihre Bearbeitung,
MfG
P H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie treten nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses automatisch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ('Anschlussversicherung).
Ich füge Ihnen die entsprechende Vorschrift § 188 Abs. 4 V. SozGB in der Datei als Anhang bei.
Wenn Sie nicht in einer gesetzlichen Kasse bei selbständiger Tätigkeit bleiben wollen und wieder in ein Arbeitsverhältnis nach Beendigung der selbständigen Tätigkeit eintreten, gelangen Sie als Arbeitnehmer wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung.
Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantworten konnte. Ich wünsche Ihnen alles Gute-
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
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zur Beantwortung Ihrer Frage bedarf es einer Erläuterung zu Ihrer 1. Frage: "falls die Einnahmen den Freibetrag, den ich bei meiner dann anstehenden Witwenrente übersteige, privat zu versichern".
Schildern Sie also bitte Ihre Frage etwas genauer, da Sie nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst automatisch freiwillig in der gesetzlichen KV bleiben!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
ich wusste nicht dass ich automatisch in der gesetzlichen KV bleibe. Gilt das auch wenn ich mich nach Kündigung und evtl ALG noch für 5 bis 8 Jahre selbständig mache? Ich dachte dass ich mich noch privat versichern muss.Ich bin verunsichert ob ich nach der angestrebten Selbständigkeit ab 55 wieder gesetzlich versichert werden kann...
Ich habe gelesen, dass ich ab 55 nicht mehr in die Gesetzliche zurück kann
Danke für Ihre Auskunft,
PH
Danke für Ihre Auskunft,
PH
Können Sie mir noch beantworten ob in meinem Fall eine Rückkehr von einer privaten Krankenversicherung in die gesetzliche möglich ist?
Danke!!!
PH
ich hoffe, dass Sie die Vorschrift des § 188 Abs. 4 5. SozGB gelesen haben, danach bleibt die gesetzliche Versicherung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen, sofern Sie nicht der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der KK über das Bestehen der freiwilligen Anschlussversicherung den Austritt mitgeteilt haben.
"Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt."
Sofern die Frist von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit verstrichen ist, müßten Sie die inzwischen abgeschlossene private Versicherung wieder kündigen.
Prof. Nettelmann