Kurze Nachfrage
Fragestellung
Macht es einen Unterschied oder gibt es eine Klausel im DBA, dass es ermöglicht als geschäftsführender Gesellschafter mit Wohnsitzland Deutschland ein Gehalt aus Bulgarien steuerfrei unter dem Progressionsvorbehalt zu beziehen? Wahrscheinlich nicht oder?
Ich sollte hier nochmal nachfragen, da mein Bruder auch eine eigene Firma in BG gründen könnte, er wäre dann ca alle 2-3 Monate für einige Wochen in Bulgarien um dort die Geschäftsführertätigkeiten vor Ort wahrzunehmen, ein Gehalt würde aber monatlich bezahlt werden. Dies müsste dann sicher ebenfalls komplett in Deutschland vesrteuert werden, oder ist Ihnen etwas anderes bekannt bei Geschäftsführern und Gesellschaftern, die Gehälter beziehen?
Danke im Voraus, ich hoffe der Betrag reicht für die kurze Nachfrage, ich hab leider keine credits mehr und die CC ist am Limit für diesen Monat.
Würde mich freuen, wenn sie nochmal ganz kurz Zeit finden, danke Ihnen!
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beziehe mich auf meine vorhergehende Antwort. Ich gehe davon aus, dass es sich um Arbeitslohn handelt, keine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt und es sich nicht um Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen handelt.
Die Besteuerung nach DBA erfolgt bei unselbständiger Arbeit zunächst immer da, wo die Arbeit ausgeübt wird. Somit könnte eine Tätigkeit, die in Bulgarien für einen bulgarischen Arbeitgeber geleistet wird, auch in Bulgarien versteuert werden.
In Deutschland unterläge das dann dem Progressionsvorbehalt.
Allerdings können bei monatlichen Zahlungen Probleme des Nachweises bestehen, da dann zu vermuten ist, dass die Tätigkeit auch während der Aufenthaltsdauer in Deutschland erfolgt. Insbesondere bei einer Geschäftsführertätigkeit läßt sich kaum glaubhaft darstellen, dass diese nur in einem Zeitraum von wenigen Wochen ausgeübt wird.
Somit halte ich diese Gestaltung für steuerlich riskant, eine Anerkennung dieses Gestaltungsmodells durch deutschen Finanzämter halte ich für eher unwahrscheinlich.
Somit möchte ich Ihnen davon abraten.
Mit freunlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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