Kurze Frage: Voraussichtlicher Wertverlust bei einer Teilungsversteigerung
Fragestellung
Hallo Frau True-Bohle,
Ein kurze Frage:
Ein Haus mit zwei Eigentümern mit einem 50% Nießbrauch auf einem ideellen hälftigen Anteil (Nießbrauch aber notariell am gesamtem Grundstück ohne Teilungserklärung) würde bei einer Teilungsversteigerung sicherlich weniger Gebote und einen kleineren Erlös bringen als ein Haus ohne Nießbrauch-Belastung.
Bei einer Teilungsversteigerung geht man laut meiner Recherche von mind. 25% Wertminderung aus. Aufgrund des zusätzlichen Nießbrauchrecht könnte man hier sicherlich noch mehr Wertverlust erwarten?
Was wäre ihre Schätzung der Wertminderung insgesamt?
Besten Gruß
M. Arnold
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
selbstverständlich wird auch das Nießbrauchsrecht zu berücksichtigen sein.
Bei der Wertermittlung für das durch ein Nießbrauchsrecht belastete Grundstück ist zunächst der Verkehrswert ohne Berücksichtigung des Nießbrauchs zu ermitteln. Von dem so ermittelten Verkehrswert ist die Wertminderung abzuziehen, die das belastete Grundstück durch Einräumung eines Nießbrauchs erfährt.
Die Wertminderung ist nach ihrem wirtschaftlichen Nachteil zu bemessen.
Zu beachten ist dabei, dass dem Berechtigten die komplette wirtschaftliche Nutzung des Hauses übertragen – ein neuer Käufer profitiert davon also nicht, so dann in der Regel und nach der Erfahrung mindestens weitere 25% in Abzug zu bringen sind.
Da es aber vonb vielen Einzelfaktoren abhängt, wird eine verlässliche Berechnung nur ein Sachverständiger anhand aller Zahlen und Gesamtumstände vornehmen können.
Insoweit könnten Sie aber auch einen Immobilienkaufmann heranziehen, der Ihnen ggfs. den genauen Wert dann berechnen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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