Kurzarbeit und befristeter Arbeitsvertrag
Fragestellung
Hallo,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 12.08.21. Nun hat mein Arbeitsgeber ab 1. Februar Kurzarbeit angemeldet (bis maximal Ende 2021).
Mir wurde vor einigen Monaten schon versichert, dass mein Geschäftsführer meinen Vertrag auf unbefristet ändern will. Das war aber vor der Kurzarbeit.
Kann man meinen Vertrag auch in Kurzarbeit verlängern oder sollte ich vor dem 1. Februar noch ein Gespräch führen?
Danke und VG
A.S.
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Antwort von Rechtsanwältin Diana Laib
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber mit Ihnen natürlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag schließen, die Frage ist nur, ob hier weiter Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.
Es ist noch nicht höchstrichterlich geregelt, ob dies eine Neueinstellung wäre.
Bis zum Ablauf der Befristung können Sie Kurzarbeitergeld beziehen, wenn die Voraussetzungen des erfüllt sind.
Für eine erneute Verlängerung der Befristung bzw. Entfristung benötigt man eine neuen vertragliche Vereinbarung da das befristete Arbeitsverhältnis ansonsten mit Ablauf der Befristung automisch enden würde. Es dürfte für den Arbeitgeber schwierig werden einen erheblichen Arbeitsausfall im Sinne des § 96 SGB III zu rechtfertigen, wenn es ihm möglich ist, Sie trotz der wirtschaftlichen Umstände unbefristet bzw. erneut befristet einzustellen.
Sie sollten zwiengend mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, ob eine weitere Beschlftigung unter diesem Umständen möglich ist. Auch sollte mit der Agenur abgeklärt werden, ob hier eine notwendige Beschäftigung vorliegt und weiter KUG bezogen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Laib
Rechtsanwältin
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