Künstlerische Nebentätigkeit
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo,
Ich habe eine Frage zum Thema Künstlerische Nebentätigkeit.
Ich zeichne Portraits von Hunden, Katzen etc. Digital, das heisst auf einem Zeichentablet, dass an meinen Computer angeschlossen ist (das heisst kein physisches Produkt). Meistens für mich selbst und aus Spaß an der Freude. Über meinen Kunst Instagram account melden sich hin und wieder Nutzer, die gern ein solches Bild von ihrem Haustier hätten. Bisher habe ich das 2 mal gemacht und für 25 Euro. Zwischen diesen beiden Aufträgen, lag nun ein halbes Jahr. Danach gefragt wird nun öfter, so dass ich voraussichtlich vielleicht 2 solche Bilder im Monat (ungefähr) zeichnen könnte. Nun ist meine Frage, muss ich dazu irgendwo mich anmelden bzw registrieren dass ich einen monatlichen neben verdienst von theoretisch ca 25-75 Euro habe? Ich möchte natürlich nichts falsch machen oder unterschlagen, deswegen war mir diese Frage sehr wichtig. LG
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Aufnahme Ihrer Tätigkeit sollten Sie dem Finanzamt mitteilen, es handelt sich um eine künstlerische Nebentätigkeit.
Umsatzsteuerlich bleiben Sie, solange keine anderen umsatzsteuerpflihtigen Umsätze vorliegen, Kleinunternehmer, somit ist hier nichts weiter zu beachten.
Für die Einkommensteererklärung können Sie bei nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit ohne Einzelnachweis 25 % der Einnahmen (höchstens jedoch 614 €) als Betriebsausgaben abziehen (R 18.2 EStR). Damit sollte Ihr Gewinn unter 410 € im Jahr liegen, damit würde (solange keine anderen Nebeneinkünfte bestehen) die Härtefallregelung greifen und die Einkünfte blieben steuerfrei. Sie tragen den Gewinn dann im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung in die Anlage S ein.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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