Kündigung während eines befristeten Arbeitsvertrags
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Spitz,
ich bin ehrenamtlich als Integrationscoach tätig und habe eine Klientin (geflüchtete Syrerin, 28 Jahre), die ihren befristeten Arbeitsvertrag bei einer deutschen Versicherung kündigen und sichergehen möchte, innerhalb welcher Fristen dies möglich ist.
Der Vertrag ist befristet bis 30.11.2020 und am 31.5.2020 läuft die 6-monatige Probezeit aus.
Der Passus im Vertrag lautet: "Während der Befristung - auch innerhalb der Probezeit - können beide Vertragsparteien die Beschäftigungsverhältnisse mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende vorzeitig kündigen."
Meine Klientin möchte wissen, ob sie auch nach Ablauf der Probezeit jeweils monatlich kündigen kann, da sie ansonsten den Vertrag zum Ablauf der Probezeit kündigen möchte.
In meinen Augen ist dies möglich, aber ich möchte meine Klientin keinesfalls falsch beraten. Wegen der Kündigungsfrist möchte ich Ihnen den Auftrag mit der Bedingung erteilen, dass Einigung über das Honorar besteht (das ich aus meiner Tasche bezahle) und dass die Antwort bis 29.4. erfolgt, damit meine Klientin ggf. noch am 30.4. zum Ablauf der Probezeit kündigen kann.
Ich würde mich freuen, wenn sie mir schnellstmöglich antworten könnten.
Mit besten Grüßen
H. F.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Klaus Spitz, M.A.
Sehr geehrte(r) Rasuchende(r),
in Beantwortung Ihrer Frage ("Meine Klientin möchte wissen, ob sie auch nach Ablauf der Probezeit jeweils monatlich kündigen kann, da sie ansonsten den Vertrag zum Ablauf der Probezeit kündigen möchte.") möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
In rechtlicher Hinsicht sei folgendes voraus geschickt:
1. Befristete Arbeitsverträge enden automatisch durch Zeitablauf, also mit dem zeitlichen Erreichen des vereinbarten Enddatums.
2. Unbefristete Arbeitsverträge enden demgegenüber nicht automatisch; vielmehr werden diese durch Kündigung beendet.
3. Es ist rechtlich zulässig, im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses zu vereinbaren, dass - auch innerhalb einer Probezeit - gekündigt werden kann.
4. Für den Fall Ihrer Klientin bedeutet dies: Es wurde vereinbart, dass während der Befristung beide Vertragsparteien die Beschäftigungsverhältnisse mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende vorzeitig kündigen können. Dies gilt nicht nur während der Probezeit, sondern - wie im Vertragstext klar gestellt wird - auch während der Probezeit. Diese Klarstellung macht auch Sinn, da die Kündigungsfrist während einer Probezeit im Regelfall sechs Wochen beträgt.
Ergebnis: Ihre Klientin kann auch nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz
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