Kündigung vor Antritt der Stelle
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Ordemann,
wir haben eine Arbeitnehmerin, welche sich kurz vor Antritt der Stelle am 1.10.2020 dazu entscheiden hat die Stelle doch nicht anzutreten.
In ihrer Mail schreibt sie, ob es möglich ist einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Falls das nicht ginge kündigt sie zum 15.10.2020.
Was wäre hier der beste Weg um ihr die Kündigung zu bestätigen?
im Vertrag steht eine Kündigungsfrist in der Probezeit von 2 Wochen.
Freundliche Grüße
T. S.
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Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der Folgendes anzumerken ist:
Sofern in dem Arbeitsvertrag die Kündigung vor Arbeitsantritt nicht ausgeschlossen ist, kann der Arbeitsvertrag auch schon vor Arbeitsantritt gekündigt werden. In diesem Fall gilt dann aber auch die 2-Wochen-Kündigungsfrist, die während der Probezeit zu wahren ist. Eine Kündigung, die heute ausgesprochen würde, würde damit auch erst zum 12. Oktober 2020 wirksam.
Daher müsste hier ein Aufhebungsvertrag zwischen den Parteien geschlossen werden mit dem folgenden Tenor:
"Die Parteien vereinbaren einvernehmlich, dass der am.........zwischen den beiden Parteien geschlossene Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird und das Arbeitsverhältnis damit nicht in Kraft gesetzt wird."
Im Vorspann dieser Vereinbarung müssten dann noch die beiden Parteien mit den vollständigen Kontaktdaten angegeben werden. Die Vereinbarung ist dann in doppelter Ausfertigung von beiden Parteien im Original zu unterzeichnen. Jede Partei behält dann ein Original.
Falls noch Fragen hierzu bestehen, melden Sie sich gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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