Kündigung Stromvertrag bei Grüner Funke
Fragestellung
Hallo,
ich bitte um Hinweise, wie ich in meinem Falle verfahren soll.
Ich habe beim Stromversorger Grüner Funke vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht
(am 7.2.2020 für den Termin 24.2.2020), da man meinen jährlichen Grundbetrag (für 2019) von 81€ auf 302 € erhöht hatte. Ohne Vorab - Ankündigung!
Diese Erhöhung sei angeblich am 16.12.2018 mitgeteilt worden, was ich nicht glaube und in meinem Postfach keine entsprechende Email auffindbar ist.
Meine Kündigung werde somit nicht akzeptiert.
Bitte um Empfehlung Ihrerseits.
MfG, K. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Fragen Sie schriftlich an und bitten Sie um Nachweis, wann und an wen und auf welchem Weg man Ihnen die Erhöhung mitgeteilt haben soll. Bitten Sie um einen Zustellungsnachweis.
Bitten Sie auch um eine schriftliche Begründung der erheblichen Stromerhöhung.
Schreiben Sie dazu, dass Sie auf der Kündigung bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt, Rechtsanwältin
Sie haben eine Frage im Bereich Zivilrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Danach werde ich den Erfolg noch sehen.
MfG, K. R.
Wenn Sie das Schreiben nochmals erhalten sollten, so lesen Sie es genau daraufhin durch, ob das Sonderkündigungsrecht und die Erhöhung erkennbar genannt ist.