Kündigung Riestervertrag
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
ich habe eine Frage bzgl. der Kündigung eines Riestervertrages bzw. bzgl. der damit verbundenen Rückerstattung der Steuervorteile.
Ich weiß, dass eine zulagenschädliche Verwendung, also in unserem Falle eine Kündigung des Riestervertrages, einen Abzug der erhaltenen Zulagen zur Folge hat. Nun bin ich mir auch bewusst, dass sicherlich auch einige steuerliche Nachteile daraus resultieren.
Meine Frage ist: Wie kann ich abschätzen, wie hoch die Rückzahlung der Steueremäßigungen ist. Kann man dies aus den Einkommensteuerbescheiden der letzten Jahre addieren? Wird hier also einfach eine Summe aus den "über die Altersvorsorgezulage hinausgehenden Steuerermäßigungen" gebildet? Wird diese dann 1:1 zurückgezahlt? Kann man die tatsächliche Höhe irgendwo erfragen?Wäre es dann sinnvoller, den Vertrag ruhend zu stellen? Danke vielmals
Mit freundlichen Grüßen
H. M.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Um die Steuerrückzahlung aus der schädlichen Verwendung abschätzen zu können, müssten Sie in die betreffenden Steuerbescheide der letzten Jahre schauen. Dort ist jeweils die Steuerersparnis aufgeführt, die über die Zulage hinaus geht. Die Addition dieser Beträge ergibt dann die Rückzahlung. Weiterhin müssten Sie Zinserträge aufgrund der schädlichen Verwendung besteuern. Fragen Sie einmal bei Ihrer Versicherungsgesellschaft an, ob die Beträge dort gespeichert sind.
Da Sie ja auch die Zulagen zurückzahlen müssen, kann es durchaus sinnvoll sein, den Vertrag beitragsfrei ruhen zu lassen oder die Beitragszahlung auf den Sockelbetrag von 60,-€ p.a. zu reduzieren.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben. Sonst zögern Sie bitte nicht und stellen eine Rückfrage ein.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen | Steuerberater
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