Kündigung ordnungsgemäß zustellen
Fragestellung
Wie gewähre ich eine ordnungsgemäße Zustellung der Kündigung, da die Mitarbeiterin in einer mehrmonatige Rehamaßnahme gegangen ist. In Ihrem Arbeitsvertrag steht "die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen", aber wenn Sie nicht im Haus ist, ist mir diese Kündigungsart zu riskant. Sollte ich das Kündigungsschreiben mit Rückantwort an die Reha senden oder unter Anwesenheit eines Zeugen die Kündigung in den Briefkasten einwerfen und gleichzeitig eine Mail schreiben, und die Kündigung ankündigen?
Vielen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Annegret Müller-Mundt
Sehr geehrte Ratsuchende,
trotz der bekannten Abwesenheit des Arbeitnehmers geht ihm das Kündigungsschreiben nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wirksam zu, wenn es in seinen Hausbriefkasten eingeworfen wird. Es ist seine Sache, dafür zu sorgen, dass er während seiner Abwesenheit wichtige Dokumente erhält.
Daher empfiehlt im Fall einer Kündigung während einer Abwesenheit des Arbeitnehmers wie in diesem Fall entweder der angesprochene Einwurf des Kündigungsschreibens in den Briefkasten der ständigen Adresse des Arbeitnehmers durch einen Zeugen (kein Geschäftsführer oder Inhaber!) oder auch die Zustellung der Kündigung per EINWURFeinschreiben. Mit der Sendungsnummer, die auf dem Einlieferungsbeleg des Einschreibens steht, können Sie die Sendung im Internet nachverfolgen und eine Bestätigung der Zustellung ausdrucken. Diese Bestätigung ist der Beweis für die Zustellung.
Bitte beachten Sie, dass der Brief bei Einwurf durch den Zeugen erst als am nächsten Tag zugegangen angesehen wird, wenn er nach der üblichen Postzustellungszeit eingeworfen wird. Daher sollte der Brief also vorsorglich spätestens am 27.2. oder am 28.2. früh morgens durch den Zeugen in den Briefkasten eingeworfen werden. Der Zeuge sollte möglichst Kenntnis vom Inhalt des Briefes haben und nach Einwurf ein kurzes Protokoll mit Datum und Uhrzeit des Einwurfs anfertigen - im Idealfall mit einem Foto von dem Haus und dem Briefkasten, in den der Brief eingeworfen wurde.
Sollten Sie sich für das Einwurfeinschreiben entscheiden, empfiehlt es sich, den Brief schon heute oder morgen zur Post zu geben, da die Postlaufzeit teilweise doch länger als einen Tag dauert.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Annegret Müller-Mundt
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