Kündigung Mietverhältnis
Fragestellung
Hallo,
aller Wahrscheinlichkeit nach werde ich, wenn es so weiter geht, Privatinsolvenz eröffnen müssen.
Ich wohne aber in einer Baugenossenschaftschaftswohnung. Ich musste hier für die Wohnung Anteile kaufen und so Mitglied werden. Jetzt steht aber in der Satz, dass ich meine Wohnrecht verliere, sobald Privatinsolvenz gestellt wurde.Dazu noch eins: Mein letzter AG hatte mir 200 Euro zu viel Lohn ausgezahlt. Jetzt fordert er es zurück. Kann ich dadurch einen negativen Schufaeintrag bekommen?
Vielen Dank.
Herzliche Grüße
D.B.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Einen wunderschönen guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren und die Sache ausführlich besprechen. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wickeln Sie die Sache direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Aufgrund des Pauschalpreises besteht für Sie kein Kostenrisiko. Der Pauschalpreis ist auf etwaige weitere Tätigkeiten nicht anrechenbar. Mein Angebot ist freibleibend.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Gerne wieder!
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
1. Sofern die Satzung Ihrer Genossenschaft tatsächlich vorsieht, dass bei Insolvenzen Wohnrechte im Hinblick der Mitgliedschaften beeinträchtigt werden können, ändert das aber nichts an dem zwischen Ihnen und der Genossenschaft geschlossenen Mietvertrag. Solange Sie also die Miete pünktlich zahlen, kann das hier meiner Auffassung nach keine mietrechtlichen Konsequenzen haben.
2. Wenn Ihr Arbeitgeber Schufamitglied ist und die Forderung berechtigt ist, kann der AG das der Schufa melden. Er darf jedoch nicht von Ihnen bestrittene Forderungen melden.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
Eine kurze Nachfrage:
In der Satz steht, dass meine Mitgliedschaft endet.
Die Mitgliedschaft ist an die Wohnberechtigung geknüpft. In meinem Vertrag steht auch nicht Mietvertrag, sondern Nutzungsvertrag mit monatlicher Miete. Meine Genossenschaftsanteile liegen lediglich bei 1200 Euro.
Wenn das so in der Satzung steht, wird mit Insolvenz wohl Ihre Mitgliedschaft bei der Genossenschaft beendet. Der Nutzungs- / Mietvertrag besteht aber meines Erachtens fort.
MfG
Schulte
MfG
Schulte