Kündigung meines Arbeitsverhältnis
Fragestellung
Guten Tag,
ich möchte bei meiner aktuellen Arbeit so schnell wie möglich kündigen. Habe bereits eine neue Stelle und die möchten mich so schnell wie möglich nehmen. Nur ein Problem habe ich in meinen Vertrag steht: ' nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beidem Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden (siehe Anhang).
könnte ich auch auch eher Kündigen ? Ich arbeite seit 01.09.2016 Vollzeit in der Praxis als Medizinische Fachangstellte. Davor war ich in der selben Praxis und habe dort meine Ausbildung gemacht.
MfG Ana Grgic
email:anamariagrgic1706@gmail.com
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wie folgt zu beantworten ist:
Sie können das Arbeitsverhältnis leider nur mit der vertraglich vereinbarten Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen. Zwar wurde hier im Vertrag von den im Gesetz in § 622 BGB vorgesehenen Fristen abgewichen und eine längere Kündigungsfrist vereinbart als sie im Gesetz für die ersten Beschäftigungsjahre geregelt ist. Dies ist rechtlich aber zulässig. Es darf für den Arbeitnehmer nur keine längere Kündigungsfrist vorgesehen werden als für den Arbeitgeber.
Damit ist das Arbeitsverhältnis erst wieder zum 30.06.2018 unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Wochen kündbar.
Ich empfehle in solchen Fällen immer, den Arbeitgeber darauf anzusprechen, dass Sie wechseln möchten und ihn um den Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu bitten. Durch eine solchen Vertrag können Sie das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu jedem früheren Zeitpunkt vor dem 30.06.2018 beenden. Nur rein vorsorglich würde ich dann aber noch die Kündigung im Nachgang zu dem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber schritlich aussprechen, damit Rechtssicherheit für beide Parteien besteht. Ihr Arbeitgeber weiß dann definitiv, dass er sich um eine neue Mitarbeiterin bemühen muss und Sie haben die Frist für die Kündigung in jedem Fall gewahrt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Arbeitgeber oft darauf ein, den Arbeitnehmer auch vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen, da sie meist auch kein Interesse daran haben, einem Steine in den Weg zu legen.
Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
vielen Dank für Ihren Auftrag. Ich werde Ihre Frage prüfen und spätestens morgen darauf zurück kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin