Kündigung Handyvertrag bei Tele 2
Fragestellung
Guten Abend Herr Otte
ich hätte gern gewusst, ob die "Vertragsverlängerung" von Tele2 rechtmäßig ist und damit meine Kündigung unwirksam war.
Hier die Details:
17.12.2014 Abschluss eines Handy Vertrages bei Tele2 mit 24 monatiger Vertragslaufzeit
15.09.2016 Schreiben/ Senden der Kündigung per Mail von meinem Gmail Konto an Tele2 (ohne Unterschrift)
2 - 3 Tage später rief mich ein Mitarbeiter von Tele2 an und fragte warum ich kündigen möchte. Er teilte mir mit,dass mit der Kündigung alles okay sei, sie aber noch eine Unterschrift benötigen
24,09.2016 schickte ich das selbe Kündigungsschreiben wie am 15.09. noch einmal mit Unterschrift
25.09.2016 Tele2 sendet mir eine Kündigungsbestätigung per Mail zum 17.12.2017
14.12.2016 ich wollte einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen und die Kündigungsbestätigung mitschicken, erst dabei fiel mir auf, das der Vertrag erst zum 17.12.2017 endet
14.12.2016 gegen 20;00 Uhr Anruf bei Tele2 zur Klärung und Änderung der Vertragslaufzeit zum 17.12.2016, keine Chance, akzeptieren nur meine unterschriebene Kündigung vom 24.09.2016
15.12.2016 Mailverkehr mit Tele2 ohne entgegenkommen seitens von Tele2
Ich möchte gern wissen, ob meine Kündigung vom 15,09,2016 ohne Unterschrift wirklich unwirksam war.
War meine Kündigung doch wirksam, was muss ich tun, damit der Vertrag bei Tele2 sofort endet?
Den E Mail Schriftverkehr finden Sie im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kretzschmann
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Jens Otte
Sehr geehrter Herr Kretzschmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein Anhang war leider nicht dabei.
Unabhängig davon finden Sie nachstehend meine Antwort auf Ihre Frage.
Ich gehe zusammenfassend von folgendem Sachverhalt aus:
Vertragsbeginn: 17.12.2014
Vertragsende: 17.12.2016
Kündigungsfrist: 3 Monate
1. Kündigung 15.09.2016 ohne Unterschrift
2. Kündigung 24.09.2016 mit Unterschrift
Zum besseren Verständnis werde ich grundsätzliche Ausführung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen machen.
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I. Grundsatz:
Zum 01.10.2016 haben sich wesentliche Dinge zum Thema Kündigungserklärung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert.
Bis zum 1.10.2016 war es üblich, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich vereinbart worden ist, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat, d.h. die Kündigungserklärung musste schriftlich inklusive Unterschrift erklärt werden.
Das Schriftformerfordernis setzt somit eine Originalunterschrift für eine Kündigungserklärung voraus.
Eine Kündigung per Mail oder Fax war somit nicht möglich
.
Aufgrund einer Gesetzesänderung mussten alle AGB Verwender diese Schriftformklausel abändern.
Für neue Verträge ab dem 1.10.2016 ist es völlig ausreichen, wenn eine Kündigung in Textform abgegeben wird.
Die Textform ist dabei in § 126b BGB geregelt. Somit ist auch eine Kündigung per E-Mail ohne Unterschrift möglich.
Die neue Regelung gilt gem. Art. 229 § 37 EGBGB auf alle Verträge, die nach dem 30.09.2016 geschlossen werden.
Das heißt für Verträge, die vorher geschlossen worden sind, bleiben die strengere
Formklauseln per AGB wirksam.
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II. Vertragliche Prüfung
Entscheidend ist somit, ob die aktuellen AGBs auf Ihren Vertrag Anwendung finden oder nicht.
Anbei habe ich die alten als auch die neuen AGBs gegenübergestellt.
Wie Sie sehen können, wurde bereits im Mai 2016 auf das Schriftformerfordernis für eine Kündigung verzichtet.
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III. AGB alt /neu
Alte AGB Stand Juni 2015
3. Vertragsdauer, Kündigung, Anbieterwechsel
3.1
Für das Vertragsverhältnis gilt die im Kundenauftrag vorgesehene Mindestvertragslaufzeit. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch, sofern nicht ausdrücklich im Kundenauftrag anders geregelt, um jeweils weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich ordentlich gekündigt wird.
Aktuelle AGB Stand Mai 2016
3. Vertragsdauer, Kündigung, Anbieterwechsel
3.1
Für das Vertragsverhältnis gilt die im Kundenauftrag vorgesehene Mindestvertragslaufzeit.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch, sofern nicht ausdrücklich im
Kundenauftrag anders geregelt, um jeweils weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer
Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform ordentlich gekündigt wird.
_____________________________________________________________________
IV. Fazit
Ich gehe davon aus, dass für Ihren Vertrag hier noch die alten AGBs herangezogen werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig waren.
Somit hätte Kündigung bis zum 17.09.2016 schriftlich inklusive Unterschrift erfolgen müssen.
Das war hier nicht der Fall, somit hat sich der Vertrag automatisch um zwölf weitere Monate verlängert.
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Sie würden gegebenenfalls nur aus dem Vertrag herauskommen, wenn Sie die zu leistenden Monatsbeiträge als Kompensation gegen eine Vertragsauflösung zum 17.12.2016 dem Mobilfunkanbieter anbieten.
Er muss dieses Angebot aber nicht akzeptieren.
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Es gibt aber auch Mobilfunkanbieter, die auch auf alte Verträge die jeweils aktuellen AGBs anwenden.
Der Mobilfunkanbieter teilt meistens seinen Kunden mit, dass für seinen Vertrag neue AGBs gelten.
Sollten Sie in der Vergangenheit so eine Mitteilung bekommen haben, dann wären hier die aktuellen AGBs für die Kündigungserklärung heranzuziehen.
Somit wäre auch die erste Kündigung nach den neuen AGBs wirksam.
Sie können auch direkt bei dem Mobilfunkanbieter nachfragen, welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Ihren Vertrag Anwendung finden.
Soweit meine Ausführungen auf Ihre Frage.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie mit meiner Antwort zufrieden sein, würde ich mich über eine positive Bewertung sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Otte
Rechtsanwalt
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