Kündigung Fitness-Studio
Fragestellung
Ich hätte Mal eine Frage. Ich bin im dritten Monat schwanger und würde deshalb gerne meinen Fitness-Studio-Vertrag kündigen. Das Studio hat das aber nicht akzeptiert und schlägt vor, den Vertrag ruhen zu lassen. Ich weiß aber doch gar nicht, wann ich nach der Schwangerschaft wieder Sport machen kann – zumal das Studio auch keine Kinderbetreuung anbieten. Was soll ich aus rechtlicher Sicht tun?
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für ihre Anfrage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Grundsätzlich sind Sie als Vertragspartner an einen geschlossen Vertrag gebunden und müssen sich an diesem festhalten lassen.
Grundsätzlich können Sie auf und können lediglich Kündigungen im Rahmen der vorgesehenen vertraglichen Regelungen vornehmen.
Sofern eine Schwangerschaft besteht, geht die Rechtsprechung allerdings davon aus, dass grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, so zum Beispiel (AG München, Urteil v. 09.06.2010, Az.: 251 C 26718/09). Viele Verträge von Fitnessstudios versuchen dies einzuschränken, was allerdings auch von der Rechtsprechung größtenteils als unwirksam beurteilt worden ist, beispielsweise (LG Koblenz, Urteil v. 19.12.2013, Az.: 3 O 205/13 - nicht rechtskräftig).
Selbst der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass die Schwangerschaft ein solch wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein kann ((Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2012, Az. XII ZR 42/10).
Allerdings hat der Bundesgerichtshof hier noch keinen konkreten Fall entschieden, sondern dies nur allgemein dargestellt.
Auch das Angebot, den Vertrag für den Zeitraum ruhen zu lassen, ist grundsätzlich durch Sie nicht hinzunehmen, zum einen deshalb, weil, so wie Sie richtig sagen, nicht klar ist, wann Sie überhaupt wieder Sport machen können und zum anderen weil eben ein entsprechend außerordentliches Kündigungsrecht grundsätzlich besteht, da der Vertrag ja auch für einen bestimmten Zeitraum geschlossen worden ist.
So ist zum Beispiel eine Klausel, die das Ruhen der Mitgliedschaft bei Schwangerschaft für ein Jahr vorgesehen hat, unwirksam (Landgericht Frankfurt am Main, VuR 1998, 205).
Außerdem müsste eine entsprechende Klausel in Ihrem Vertrag vorhanden sein.
Allerdings hat dies das Amtsgericht Tettnang im Jahr 1986 ein Kündigungsrecht nicht gesehen und hier dargestellt, dass lediglich die Schwangerschaft nur vorübergehend ein vorübergehendes Hindernis sei. Dies wurde hier für den Betreiber des Fitnessstudios und dem Vorschlag des Ruhens sprechen.
Da allerdings die höherrangige Rechtsprechung grundsätzlich von einem außerordentlichen Kündigungsrecht ausgeht, würde meines Erachtens Ihnen dieses auch im jetzigen Moment zustehen.
Insgesamt wäre jedoch gegebenenfalls der Vertrag auch auf anderweitige Klauseln zu prüfen, die gegebenenfalls auf eine Schwangerschaft abstellen. Letztlich würde dann eine Klauselüberprüfung hierüber entscheiden, ob die außerordentliche Kündigung so wirksam ist oder ob andere vertragliche Regelungen bestand haben.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zunächst hilfreich beantwortet habe und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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