Kündigung eines Vertrages mit der Paracelsus Schule
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
ich wende mich an Sie wegen einer Unklarheit im Vertrag mit der Paracelsus Schule. Im November 2016 schloss ich einen Vertrag mit der P.Schule ab, den ich aus verschiedenen Gründen im Januar diesen Jahres ordentlich kündigen wollte. Laut Studienordnung heißt es: eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ablauf des 14.Studienmonats möglich. Danach kann mit sechswöchiger Frist jeweils zum Ende des Kalenderhalbjahres ordentlich gekündigt werden. Ich schickte eine schriftliche Kündigung mit dem Datum 28.1.2018 ab und erhielt als Antwort, dass die Kündigung nicht fristgerecht eingegangen sei und daher die Kündigung erst zum 30.6.18 wirksam wird. Ich war sehr überrascht, denn die Schule legt als Studienbeginn den 26.11.16 zu Grunde und damit war der Eingang meiner Kündigung nicht fristgerecht. Mir war nicht bewusst, dass die Schule ein konkretes Datum für die Kündigung zu Grunde legt. Ich ging vom Monatsende aus. Ein Briefwechsel mit der Schule folgte, in der ich darlegte, dass die Formulierung in der Studienordnung missverständlich sei und ich die Abrechnung nicht annehme. Können Sie mir bitte mitteilen, wie die rechtliche Lage in diesem Fall aussieht? Habe ich noch Möglichkeiten, dass meine Kündigung nicht erst zum 30.6. wirksam wird? Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen,
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Vertragsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wissen Sie, wann Ihr Kündigungsschreiben der Gegensetie zugegangen ist? Haben sie hierzu eventuell eine Zugangsbestätigung bzw. einen Zugangsnachweis?
MfG
Schulte
Mit freundlichen Grüßen,
Astrid Röckelein
Falls Sie künftig andere und weitergehende Fragen haben, können Sie mich gerne auch direkt entweder über mein
yourXpert Profil: https://www.yourxpert.de/xpert/rechtsanwalt/bernhard.schulte
oder
die yourXpert Hotline (Tel.: 0900 / 1010 999) unter Angabe meiner Kennung 63827
kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt