Kündigung durch Krankenkasse
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle in unter 2 Stunden
Fragestellung
Ich bin seit September 2017 ununterbrochen krank geschrieben, habe dadurch im Dezember 2017 meine Arbeit verloren. Die Krankenkasse hat Krankengeld bezahlt. Ich war vom 15.5.18 bis 12.6.18 zu einer Reha.
Ich habe am 13.6.18 eine Krankschreibung bis 20.6.18 von meiner Ärztin erhalten, dann vom 20.6.18 bis 17.7.18 eine weitere Krankschreibung. Beide Krankschreibungen habe ich per Mail (so wie immer) an die Krankenkasse geschickt und habe dafür auch eine Bestätigung über den Erhalt bekommen.
Am 30.6. erhielt ich ein Schreiben der Krankenkasse vom 22.6.18, dass ich nicht lückenlos meine AU nachgewiesen hätte und damit meine Mitgliedschaft zum 12.6.18 beendet sei. Darauf schickte ich folgenden Widerspruch:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 22.6.2018 -Audi BKK Krankengeldbezug - Ende Ihrer (meiner) Mitgliedschaft, welchen ich heute erhalten habe.
Begründung:
Ich habe lückenlos meine Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen, siehe Anlagen dieser Mail und die Bestätigung durch die Audi BKK, dass sie meine AU am 13.6.2018 erhalten haben. Diese AU wurde am 13.6.2018 von der Praxis Dr. Abel/Botor ausgestellt und umfasste den Zeitraum vom 13.6.2018 bis 20.6.2018. Somit steht unzweifelhaft fest, das ich ununterbrochen Arbeitsunfähig war und dieses auch fristgerecht gegenüber der Audi BKK nachgewiesen habe.
Zum Schluss noch eine persönliche Anmerkung, ich bin schwer erkrankt, Sie können sich sicher vorstellen, dass dieser Vorgang extrem belastend für mich ist. Durch einen einzigen Anruf von Frau Jäger bei mir hätte sich sofort alles aufklären können-Sie hat mich auch schon wegen anderer Dinge angerufen, ich habe ihr auch meinen Rehabeginn telefonisch mitgeteilt, was auch für sie wichtig war.
Ich bitte um eine rasche Bearbeitung und Revidierung des Sachverhaltes und zeitnahe Mitteilung an mich.
MEINE FRAGE AN SIE: hat dieser Widerspruch aufschiebende Wirkung? Kann ich meine Versichertenkarte noch benutzen? Ich benötige Medikamente und Arztbesuche. Ich bin mit dieser Situation völlig überfordert, da ich ja nun auch kein Einkommen mehr habe.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
insoweit kann ich Sie zunächst etwas beruhigen:
Ohne eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall (z.B. andere Krankenkasse, Familienversicherung oder PKV) kann eine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse nicht enden!
Die Kündigung ist also unwirksam.
Eine Kündigung wäre nur dann – mit einer Frist von vier Wochen – möglich, wenn Sie grob fahrlässig Ihre Pflichten verletzt hätten; das ist aber nach Ihrer Schilderung nicht der Fall.
Trotzdem behauptet die Kasse es und stützt die Kündigung darauf.
Damit Sie keine Rechtsnachteile erleiden, sollten Sie die Kasse schriftlich auffordern, bis zum 13.07.2018 Ihnen schriftlich zu bestätigen, dass die Kündigung gegenstandslos ist und der Vertrag weiter läuft.
Hält die Kasse diese Frist nicht ein, sollten Sie mittels anwaltlicher Hilfe dann notfalls gerichtlich über eine Feststellungsklage gegen die Kasse vorgehen, da Ihr Widerspruch dann keine aufschiebende Wirkung hat.
Daher sollte dann ein Eilantrag bei Gericht auf Feststellung, dass Mitgliedschaft besteht, gestellt werden.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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