Kündigung des bestehenden Gewerbemietvertrages
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
(Ich Schreibe für meine Tante Sulhakan Zeren)
Ich betreibe seit 24 Jahren in den o.g. Räumen eine Schneiderei. Vor kurzem erhielt ich von meinem Vermieter eine fristgerechte Kündigung zum 31.12.2016. Der Mietvertrag enthält beiderseits kein Unterschrift.
Ich bitte, die Kündigung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Kündigungsfrist zu prüfen und mir mitzuteilen, ob ich meine gewerblich genutzten Räume tatsächlich zum 31.12.2016 räumen muss und ob ich gegebenenfalls Anspruch auf Schadensersatz, Umzugskosten etc.habe.
Als Anlage füge ich den Mietvertrag, sowie die das Kündigungsschreiben bei.
Ich bitte, wenn möglich, um eine schnelle Antwort, da ich mich nach neuen Räumlichkeiten umsehen muss
MfG,
S.Zeren
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Jan Bergmann
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen einer Erstberatung verbindlich wie folgt beantworten möchte.
Da der Mietvertrag nicht unterschrieben war gelten die gesetzlichen Regelungen.
Nach § 580 a Abs. 2 BGB kann der Gewerberaum-Mietvertrag spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres gekündigt werden. Also mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Kalendervierteljahr. Die Kündigungsfrist beläuft sich damit praktisch auf mindestens 6 und maximal 9 Monate.
Sofern Ihnen die Kündigung also bis spätestens 05.10.2016 könnte eine Kündigung frühestens zum 31. März 2017 wirksam sein.
Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt nicht davon ab, dass im Kündigungsschreiben einen unrichtiger Beendigungszeitpunkt genannt wurde; ein falscher Termin ist für die Wirksamkeit ohne Bedeutung (BGH, Beschl.v. 25.10.1995, Az.: Xll ZR 245/94). Die Kündigung erfolgt dann zum nächstmöglichen Termin. Das Mietverhältnis endet also zum 31. März 2017.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.
Meine Emailadresse finden Sie, wenn Sie auf mein Profilfoto klicken.
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Sozialrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).