Kündigung Darlehen
Fragestellung
Kann ich aus einem Bau -Darlehnsvertrag mit Festverzinsung vorzeitig ablösen, ohne das ich für die 5 noch bestehenden Vertragsjahre anfallende Zinsen bezahlen muss.
Gruß
J H
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ohne den genauen Wortlaut des Vertrages zu kennen, kann eine definitive Antwort so nicjt erfolgen.
Denn der Vertrag ist immer vorrangig zu berücksichtigten. Bestehende Verträge müssen dann eingehalten werden. Der Vertrag und der genaue Wortlaut des Vertrages werden also ergänzend zu prüfen sein.
Derzeit kann mangels Kenntnis daher dann nur Allgemeines zu Ihrer Frage ausgeführt werden:
Der Darlehensgeber, also meistens die Bank, muss sich ohne besondere vertragliche Vereinbarung nicht auf eine vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrages einlassen. Dieses folgt aus dem Grundsatz, dass bestehende Verträge einzuhalten sind.
Handelt es sich um ein Verbraucherdarlehen, kann unter Umständen eine Kündigungsmöglichkeit nach § 489 BGB vorliegen, wenn:
-die Zinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Zinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages, an dem die Zinsbindung endet.
Ist eine Anpassung des Zinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart, so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages, an dem die Zinsbindung endet, kündigen,
-das Darlehen einem Verbraucher gewährt und nicht durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten,
-in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten.
Sollte nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Zinssatz getroffen worden sein, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts der Auszahlung.
Aber: Eine vertragliche Abweichung ist zulässig und wird meistens auch vorgenommen. Daher werden Sie um eine Vertragsprüfung nicht herumkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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Leider eine magere Ausbeute des Rates
Salzgitter dern 27.10.2013
Gruß josef Hübner
Ihr Einwand ist für mich nicht ganz nachvollziehbar..
Ich hatte deutlich geschrieben, dass sich die Bank als Darlehensgeber grundsätzlich ohne besondere Vereinbarung auf eine vorzeitige Beendigung nicht einlassen muss. Die Bank kann dann die Entschädigung verlangen, wenn Sie jetzt den Vertrag beenden möchten.
ABER
Ich hatte auch weiter ausgeführt, dass unter Umständen eine Kündigung möglich ist, ohne dass eine Entschädigung zu zahlen.
Die Möglichkeiten hatte ich aufgeführt. Insoweit besteht sehrwohl auch eine Möglichkeit zu Gunsten des Kunden.
Was nun aber konkret in Ihrem Fall möglich ist, kann erst gesagt werden, wenn der Darlehensvertrag bekannt ist. Diesen Vertrag sollten Sie prüfen lassen, damit eine für Sie genauere Einschätzung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg