Kündigung auf Grund interner Umstruckturierungen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Bartels.
Ich schreibe Ihnen mit dem Ziel, rechtlich sicherer auftreten zu können, wenn ich meine aktuelle Firma verlasse. Ziel ist es, eine Sperre des Arbeitslosengeldes zu vermeiden und eine Abfindung zu erhalten, um mich auf meine Selbstständigkeit als Kino- und Serienkritiker vorzubereiten. Ich versuche im folgenden Text, die aktuelle Situation so detailliert wie möglich zu beschreiben und danke Ihnen bereits im voraus für Ihre Aufmerksamkeit und Hilfestellung.
Zur Situation: Seit März 2010 arbeite ich für die Internetseite gamona.de, die zu diesem Zeitpunkt ein Produkt der Webguidez Entertainment GmbH war, als freier Redakteur. Circa Februar 2011 wurde ich als Praktikant übernommen und im September 2011 via Volontariat fest eingestellt. Nach Ablauf dieser inoffiziellen Ausbildung wurde ich als fester Redakteur übernommen. Im Dezember 2013 wurde ich zum Ressortleiter für Kino und Serien, mit allen Verpflichtungen, die dazu gehören. An dem ursprünglichen Vertrag wurde dabei nie etwas geändert; das Gehalt wurde aber mindestens zwei Mal angepasst. Vertraglich wurde meine neue Position also niemals vermerkt; offiziell bin ich aber so stets öffentlich aufgetreten und von der Firma selbst betitelt.
Im Vertrag selbst gibt es eine Versetzungsklausel, die eine andere zumutbare, gleichwertige Tätigkeit oder auch einen anderen Arbeitsort ausdrücklich beinhaltet
Es wurde mehrfach in Team- und Firmen-Meetings ausgesagt, dass sich für uns in Zukunft arbeitstechnisch nichts ändern wird und es keine Verkaufspläne gibt.
Ende 2014 / Anfang 2015 wurde das Portal gamona.de (zusammen mit vielen anderen Portalen wie Beispielsweise giga.de) von der Ströer Media aufgekauft. Daraufhin wurde die Ströer Media Brands gegründet, die im Grunde die Geschäftsführung von giga übernimmt und alle neuen Portale unter sich vereint. Im Zuge dieser Vereinigung zogen wir auch in ein neues Büro; zusammen mit den anderen eingekauften Portalen (spieletipps.de, giga.de, kino.de, etc.).
Es wurde erneut deutlich gemacht, dass das nichts an unseren Aufgabengebieten ändert.
In den folgenden Monaten wurden mehrere strukturelle Veränderungen eingeführt. So wurden neue Teams gegründet, die portalübergreifend arbeiten und mein Ressort unterlag Monat für Monat stärkeren Veränderungen, die das Aufgabenfeld eines Ressortleiters immer stärker eingeschränkt und den Fokus mehr auf google-relevante Themen gelenkt haben. Außerdem wurde verlangt, dass ich dem Ressort Games stark unter die Arme greife und meine eigenen Ressorttätigkeiten dafür vernachlässige (Aussage: min. 50% der Zeit für Ressort Games arbeiten). Diese Aufgaben habe ich entsprechend umgesetzt.
Seit Ende 2015 gibt es die Webguidez Entertainment GmbH nicht mehr. Die Verträge mit dieser Firma und unsere Positionen wurden stillschweigend von Ströer Media Brands übernommen. Es gab keine neuen Verträge und außer in Meetings und auf rein mündlichem Weg wurden wir über die Übernahme auch nie weiter informiert. Wir wussten, was passiert, dass wir alle Details der Verträge beibehalten und dass sich an unseren Positionen und Aufgabengebieten nichts weiter ändern soll.
Nun zum Casus knacksus: seit Anfang des Jahres wurde in Einzel-Meetings verkündet, dass es eine neue Strukturierung geben wird. Statt sich um die einzelnen Ressorts des eigenen Portals zu kümmern, sollen nun einige/viele Mitarbeiter gewisse Grundkonzepte verfolgen (Search-Themen, Direct-Artikel, Social-Media relevante Artikel), die portalübergreifend veröffentlicht werden. Im Rahmen dieser Umstellung hat man mir zwei/drei Positionen angeboten, die alle weit unter meiner momentanen Anstellung stehen. Die Bezeichnung "Ressortleiter" und das aktuelle Gehalt (circa 1.5 Netto) soll ich zwar behalten, die damit verbundenen Aufgaben fallen jedoch quasi komplett weg (externe Mitarbeiter für Artikel, Budgetverfügung, PR-Arbeit, Gewinnspiele organisieren, Themenauswahl, etc.). Statt dessen soll sich mein Aufgabengebiet nun auf das Schreiben von google-relevanten Artikeln beschränken, mit der Option, auch für die anderen Portale zu schreiben. Kritiken meines Ressorts kämen dann nicht mehr von mir oder meinen Externen, sondern von anderen Seiten der Stöer Media Brands.
Mir wurde im Gespräch von meinem direkten Vorgesetzten bestätigt, dass die Ressortleitung definitiv weg fällt. Keine der drei neuen Position ist vergleichbar und der Positionswechsel ist auch ohne meine direkte Zustimmung beschlossene Sache und wurde heute verkündet (siehe Anhang). Ob ich nun also die angebotene Position oder eine der anderen nehme ist im Bezug auf den Wegfall der Ressortleiterposition irrelevant. Es wurde nun aber - auch ohne Zustimmung - davon ausgegangen, dass ich einverstanden bin; eine Wahl in der Sache wurde mir nur in sofern zugesichert, für welche der drei sehr ähnlichen Positionen ich mich entscheide.
Nun habe ich diese Umstellung nie angenommen, sondern ihr schlichtweg nicht widersprochen und angegeben, dass ich Zeit zum Nachdenken brauche. Die Umstellung ist jedoch beschlossen, die Ressortleitung fällt weg und meine neue Position soll ab nächster Woche umgesetzt werden. Diese Tatsachen wurden heute in einem Firmen-Meeting verkündet, inklusive aller neuen Aufgabengebiete.
Meine Frage ist nun also, ob ich in einer möglichen Position bin, diese Firma zu verlassen und eine Abfindung zu erhalten und wenn ja, worauf ich spekulieren kann und welche weiteren Schritte ich nun wie einzuleiten habe (auf diese Idee kam ich, da mir mehrfach nahe gelegt wurde, dass eine solche neue Position keine zumutbare Versetzung darstellt und ich quasi in ein komplett neues Aufgabengebiet gedrängt werde. Mir wurde zugesagt, dass diese Tatsache und einige der oben beschriebenen Fakten so unzulässig wären).
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
H. G.
Im Anhang:
- Kopie der neuen Aufstellung (diese Woche an alle Mitarbeiter verteilt; fett gedruckte Name sind Abteilungs-/Ressort-/Gruppenleiter. Mein Name befindet sich unter SEO/Games & Entertainment).
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie schildern zunächst eine sogenannte Versetzungsklausel. Nach dem Bundesarbeitsgericht sind Klauseln zur Zuweisung einer anderen Arbeit unwirksam, die nicht gewährleisten, dass die dem Arbeitnehmer zugewiesene Tätigkeit zumindest gleichwertig ist (BAG, Urteil vom 25. 8. 2010 - 10 AZR 275/09). Da eine solche Gleichwertigkeit in Ihrem Vertrag jedoch ausdrücklich enthalten ist, erscheint die Klausel als zulässig.
Die einzelne Versetzung wäre dann im Einzelfall auf „billiges Ermessen“ zu prüfen.
Anknüpfungspunkt für diese Prüfung ist meines Erachtens Ihre aktuelle Position des Ressortleiters. Es ist unschädlich, dass diese Position nicht in dem Arbeitsvertrag umschrieben ist, solange Sie die Beförderung belegen können. Das ist nach Ihren Schilderungen problemlos möglich. In dem Fall ist von einer einvernehmlichen Anpassung des Arbeitsvertrages auszugehen. Der Arbeitgeber wird eventuell damit argumentieren, dass diese nicht wirksam ist, da nichts schriftliches festgehalten ist und im Arbeitsvertrag eventuell eine Schriftformklausel enthalten ist (regelmäßig am Ende des Vertrages). Das Argument greift jedoch nicht durch. Das Bundesarbeitsgericht besagt ausdrücklich, dass einverständliche mündliche Abreden auch trotz Schriftformklausel wirksam sind (Urteil vom 20.05.2008, Az.: 9 AZR 382/07)
Ob nun eine Tätigkeit gleichwertig ist, ist keine Frage des Gehaltes. Hierbei sind in erster Linie die verschiedenen Tätigkeiten zu vergleichen. Mangels anderer Anhaltspunkte ist sowohl die im Betrieb bezogenen Verkehrsauffassung als auch auf das sich hieraus ergebende Sozialbild abzustellen. Die Rechtsprechung stellt hier insbesondere auf den Aufgaben und Verantwortungsbereich ab. Zu berücksichtigen sind jedoch auch sonstige Umstände. Hier ist insbesondere relevant, wie lange der Arbeitnehmer auf der zu verlassenden Position tätig war und ob die jeweiligen Umstände so gefestigt waren, dass er mit einer Veränderung nicht mehr rechnen musste. Nach Ihrer Schilderung fallen zahlreiche Tätigkeiten weg, die bisher die Rolle als Ressortleiter ausgemacht haben, so dass viel für eine geringerwertige Tätigkeit spricht.
Sie stellen die Frage wie man hierauf reagieren kann. Zunächst sollte meines Erachtens Ihr Widerspruch dokumentiert werden. Möglich wäre eine Feststellungsklage wonach festgestellt wird, dass die Versetzung nicht rechtmäßig ist und Sie weiter auf Ihrer alten Position zu beschäftigen wären.
Dies ist jedoch nicht vorbehaltslos zu empfehlen. Der Arbeitgeber ist durchaus berechtigt unternehmerische Entscheidungen über den Wegfall von Funktionen – hier des Ressortleiters – zu treffen. Wenn diese Entscheidung getroffen wurde stellt sich anschließend die Frage, wie der Mitarbeiter weiter zu beschäftigen ist. Findet sich kein oder nicht genügend geeignete freie (gleichwertige) Arbeitsplätze ist eine Sozialauswahl aus allen von der Umstrukturierung betroffenen Mitarbeitern (hier: Rssortleitern) zu treffen. Die sozial am wenigsten schutzwürdigen Arbeitnehmer für die keine freie Stelle besteht, können dann aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden. In diesem Fall wird in der Praxis oft eine Abfindung gezahlt. Allerdings weise ich ausdrücklich darauf hin, dass hierfür – entgegen einer weitläufig verbreiteten Meinung – kein Rechtsanspruch besteht.
Die Abfindungshöhe bemisst sich in der Praxis danach, wie warhscheinlich der Arbeitgeber mit einer Kündigung gerichtlich Erfolg haben würde. Eine Spanne von 0,5 – 1,5 Monatsgehältern je Beschäftigungsjahr ist hierbei üblich.
Eine andere – noch riskantere – Reaktion wäre die Eigenkündigung aus wichtigem Grund und die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches. Hierfür müssten Sie jedoch auch erst den Arbeitgeber auffordern, Sie weiterhin vertragsgemäß zu beschäftigen. Die Bezifferung eines Schadensersatzes erscheint mir jedoch in der Praxis ausgeschlossen, da Sie den Eintritt eines (finanziellen) Schadens nachweisen müssten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Kromer
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel. 07127 349 - 1208
Fax 07127 349 - 8731
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