Kündigung Arbeitsvertrag durch Arbeitnehmer während Corona
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Grass
Ich (Arbeitnehmer) möchte meinen Arbeitgeber ordnungsgemäß kündigen. Laut Vertrag muss die Kündigung zum Monatsende eingehen.
Ich sitze im Ausland fest und kann die Kündigung weder Unterschreiben (kein Drucker) noch persönlich überreichen (Ausreisesperre). Weiterhin ist das Büro vom Arbeitgeber nicht besetzt.
Wie kann ich eine rechtskräftige Kündigung des Arbeitsvertrages durchführen?
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Balitzki
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 623 BGB MUSS die Kündigung eines Arbeitsverhältnis ZWINGEND in Schriftform erfolgen. Dies bedeutet, dass der versand per Email oder gar per Fax ausscheidet.
Sie müssen also die Kündigung zumindest unterschreiben, Sie könnten Sie auch komplett handschriftlich verfassen. Da die Postämter in nahezu allen Ländern geöffnet sind, könnten Sie dieses Schreiben per (Einwurf)Einschreiben verschicken. Auch wenn die Firma geschlossen ist, ist davon auszugehen, dass die Geschäftsleitung den Briefkasten wegen der Geschäftspost regelmäßig leeren wird.
Eine Alternative wäre, dass Sie die Kündigung von einem Anwalt schreiben und von diesem versenden lassen. ABER: auch der Anwalt braucht, damit die Kündigung wirksam, eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Zudem kann der Anwalt nicht kostenfrei tätig werden, wodurch bei dieser Variante Kosten auf Sie zukommen.
Ich hoffe, Ihnen die Rechtslage vermittelt zu haben. Bitte fragen Sie nach, wenn noch Fragen offen geblieben sind.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen