Kündigung Arbeitnehmer
Fragestellung
ich habe einen Arbeitnehmer zur Neukundenaquise mit Eingliederungszuschuß von der Bundesagentur für Arbeit eingestellt. Die Bezuschußung läuft zum 14.2.2018 aus und ich möchte den Mitarbeiter nicht weiterbeschäftigen, da er zu wenig neue Aufträge bringt und für die Tätigkeit nicht geeignet ist.
Die Kündigung soll betriebsbedingt erfolgen aufgrund umsatzrückgang und Auslaufen der Förderung. Er ist der einzige Mitarbeiter der diese Tätigkeit ausführt und ich werde die Arbeit künftig selbst durchführen.
Jetzt möchte ich verhindern, das ich 50% der Förderung wegen der Nichtweiterbeschäftigung an die Arbeitsagentur zurückzahlen muß.
Ich habe einen Handlungsleitfaden der Agentur für Arbeit gefunden (Handlungsleitfaden für JBC.31) zum Thema betriebsbedingte Kündigung (§ 92 Abs.2 Nr.2 SGBIII).
Können Sie mir hierzu ein Musterkündigungsschreiben anfertigen?
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Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihren Auftrag. Ich habe Ihnen den Entwurf eines Kündigungsschreibens gefertigt, den ich hier gleich noch gesondert hochladen werde. Ich habe die Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen auf die erheblichen Umsatzrückgänge und das Ausbleiben neuer Aufträge gestützt, ohne zu erwähnen, dass Sie die Aufgaben zukünftig mit abdecken werden. Das könnte sonst ein Hinweis darauf sein, dass in dem Bereich durchaus noch Bedarf für einen Mitarbeiter besteht.
Rein vorsorglich habe ich auch erwähnt, dass keine andere Vakanz in Ihrem Unternehmen vorhanden ist. Nach den Eingliederungsvorschriften der Bundesagentur ist es nämlich ausdrücklich untersagt, anderen bereits beschäftigten Arbeitnehmern wegen eines MItarbeiters, der eingegliedert werden soll, zu kündigen. In diesem Fall würde auch kein Eingliederungszuschuss gezahlt, da bestehende Arbeitsverhältnisse geschützt werden sollen.
Ich empfehle, dass Sie dem Arbeitnehmer das Original der Kündigung aushändigen und Sie sich auf einer Kopie den Empfang der Kündigung mit Datum von dem Arbeitnehmer bestätigen lassen. Hierdurch erhalten Sie gleich den Beweis des Zugangs.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Entwurf. Falls noch Fragen bestehen, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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vielen Dank für die schnelle Reaktion.
Lt. Handlungsleitfaden JBC.31 der BA Zitat:
"ist es nicht ausreichend zur Begründung des Wegfalles den Umsatzrückgang oder die Einsparnotwendigkeiten anzuführen,Vielmehr bedarf es der Darlegeung, dass der Arbeitgeber sich aufgrund des Umsatzrückganges bei bestimmten Arbeitnehmergruppen zum Stellenabbau entschlossen hat.
Er muß ebenfalls darlegen, wie er die verbliebenen Arbeitsaufgaben zukünftig erledigen lassen wird."
Mit dem Hintergrund dachte ich anzugeben, das ich die Arbeiten künftig aus Kostengründen selbst durchführen werde.
Vielleicht können Sie mir hierzu noch eine kurze Antwort/Ergänzung zukommen lassen.
Sicherheitsschlüssel wurde dem Mitarbeiter nicht ausgehändigt.
Mit freundlichen Grüßen
R.W.
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich habe die fachlichen Weisungen der BA nochmals angesehen, konnte aber die von Ihnen zitierte Erläuterung zu § 92 Abs. 2 Nr 2 SGB III dort nicht finden. Könnten Sie mir evtl den genauen link durchgeben, damit ich dies nochmal prüfen kann?
War der Arbeitnehmer in der Vertriebsabteilung tätig, die nur aus einem Mitarbeiter bestand und im Übrigen von Ihnen wahrgenommen wird?
Für eine kurze Rückmeldung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
bitte geben Sie bei Google "Handlungsleitfaden JBC.31" ein, dann können Sie die Dokumentation lesen (Seite 5 betriebsbedingte Kündigung).
Der Mitarbeiter war als einziger in der Vetriebsabteilung tätig, ansonsten mache ich das selbst.
Ist es möglich, das die Kündigung selbst nicht so detailiert begründet werden muß, sondern erst später in der Anhörung der Ba zu dem Sachverhalt Rückforderung?
Mfg. R.W.
Ich melde mich heute Abend nochmals zu dem Handlungsleitfaden.
Mit freundlichem Gruß
Uta Ordemann
Ich empfehle daher, sich hier an den offiziellen Weisungen der Bundesagentur zu orientieren, die nur auf den Gesetzeswortlaut verweisen und von den erforderlichen "dringenden betrieblichen Gründen" in § 92 Abs. 2 Nr. 2 SGB III sprechen.
Es würde daher ausreichen, sich auf diese Formulierung als Kündigungsgrund zu beschränken. Falls Sie die Umsatzrückgänge ohne weiteres darlegen können, kann auch der zweite Absatz in dem Entwurf zur Untermauerung der "dringenden betrieblichen Gründe" stehen bleiben. Falls die Darlegung der Umsatzrückgänge in der Praxis nicht so ohne weiteres möglich sein sollte, würde ich mich auf den ersten Absatz mit der Formulierung "aus dringenden betrieblichen Gründen" beschränken. Der 2. Absatz kann in diesem Fall erst einmal weggeelassen werden, um keine Angriffsfläche zu bieten.
Im jetzigen Stadium würde ich die Gründe für die Kündigung nicht weiter ausführen. Das bedeutet, dass derzeit auch keine Angaben dazu gemacht werden sollten wie die Arbeit anderweitig organisiert wird. Es sollte erst einmal abgewartet werden, ob und wenn ja, welche Informationen die Agentur zusätzlich noch von Ihnen haben möchte. Diese können dann auf Nachfrage noch geliefert werden.
Das Kündigungsschreiben muss aber in jedem Fall den Hnweis auf § 38 Abs. 1 SGB III enthalten. Ich empfehle zudem, dass Sie sich den Empfang auch schriftlich bestätigen lassen.
Falls noch Fragen bestehen, melden Sie sich gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann