Kreditschutzbrief kündbar?
Beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Fragestellung
Hallo,
ist der Kreditschutzbrief noch bis zum 26.02. kündbar ohne die Bindung an den Finanzierungsvertrag zu verlieren?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Ratsuchenden,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
1. Es handelt sich bei der Kreditversicherung um eine freiwillige Versicherung gemäß Seite 1 des Darlehensvertrages.
2. Auf Seite 10 der beigefügten Anmeldeerklärung ist geregelt, dass die Sie die Anmeldung zu der Gruppenversicherung Kreditschutzbrief innerhalb von 30 Tagen widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt einer Kopie der Erklärung sowie der Versicherungsbedingungen.
Der Widerruf ist an die SEAT Bank, Zweigniederlassung der Volksbank GmbH, Gifhorner Straße 57 in 38112 Braunschweig zu richten. Der Widerruf kann per Fax, per Email sowie schriftlich erklärt werden. Zum Zwecke des Nachweises ist eine Widerrufserklärung vorab per Fax zu empfehlen.
Lassen Sie sich den Eingang Ihres Widerrufes schriftlich bestätigen.
3. Der Widerruf des Kreditschutzbriefes läßt den Bestand des Darlehensvertrages unberührt. Dieser wird nach erhalt der Widerrufsbelehrung neu berechnet, so dass sich die Schlussrate voraussichtlich um die Prämie der Versicherung und der ersparten Zinsen reduzieren wird.
Da ich nur die Darlehensunterlagen ohne Unterzeichnung und Datum habe, sollten Sie den Widerruf umgehend, wenn möglich noch heute einlegen, der Darlehensantrag vom 26.01.2018 datiert.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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