Kreditkarte bei Platinum Card Services / Inkasso Euro Collect
Beantwortet in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe ein Telefonat am 20.02. von der Firma Platinium Card Service/VeriPay erhalten.
Sie bewarben Ihre Kreditkarte, ich willigte zur einer Zusendung der Karte ein.
Leider bekam ich keinen Brief mit der Kreditkarte oder einem Vertrag, in den die Geschäftsbedingungen ersichtlich waren, zugestellt (Laufzeit, Kosten, Kündigung, Widerrufsrecht).
Erhielt dann 2x E-Mails mit Zahlungsaufforderungen, der ich nachkommen sollte. Leider war kein Kontakt, sowohl telefonisch als auch per E-Mail, mit der Firma möglich.
09.03 Mahnung 1 und 16.03 Mahnung 2.
Heute erhielt ich per E-Mail ein Inkasso Schreiben der Firma Euro Collect.
Rief heute bei Euro Collect an und sagte, dass ich bis zum heutigen Tage kein Vertrag mit dieser Firma geschlossen oder unterschrieben habe. Die Dame teilte mir mit, ich hätte Briefe (Sendungsnummer wären in Mahnschreiben mit versendet worden) nicht angenommen und wäre der Zahlungsaufforderungen zweimal nicht nachgekommen.
Auf die Frage, ob ich die Telefonnummer der Firma haben könnte, um die Ansprechpartnerin Frau Reinhold sprechen zu können, die auf dem Schreiben der Euro Collect aufgeführt ist, sagte die Dame, die will mit Ihnen nicht reden.
Beendete daraufhin das Gespräch und nach einer kurzen Suche im Internet fand ich mehrere Plattformen und die Verbraucherzentrale, die diese Firma als unseriös bezeichnet.
Bin dann auf Ihre Internetseite gekommen und wollte nachfragen wie meine Chancen ausschauen, bezahlen oder rechtlich vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
D. K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
basierend auf der Schilderung, dass Sie keinen Brief mit der Karte erhalten oder dessen Annahme verweigert haben und somit auch keine Widerrufsbelehrung erhalten haben, hat der Gegner
a) seine Leistung noch nicht erbracht.
b) ist der Widerruf immer noch möglich, weil keine Widerrufsbelehrung erfolgte.
Insofern sollte man per Einwurfeinschreiben (= 2 Schreiben ) gegenüber der Firma selbst und auch in einem gesonderten Schreiben gegenüber dem Inkasso-Unternehmen auf beide Punkte verweisen und schriftlich beweisbar - nochmals - äußerst hilfsweise den Widerruf erklären und vorrangig den Vertragsschluss bestreiten.
Insofern halte ich Ihre Erfolgsaussichten für gut.
Sie sollten aber unbedingt - Beweis-sichere Zustellungsarten - per Einwurfeinschreiben wählen. Mündliche Gespräche führen insofern mit "Abzockern" zu nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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