Kreditablösesumme
Beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Fragestellung
Guten Tag Herr Schröter,
in meinem Fall geht es um eine Kreditablöse bei der Santander Bank, hierzu habe ich Ende Februar / Anfang März bei der Bank gebührenpflichtig die aktuelle Ablösesumme angefragt. Diese wurde mir dann schriftlich mitgeteilt, mit der Information diese bis zum 25.03. zu überweisen. Bei der Berechnung der Ablösesumme wurde meine letzte Rate mitberücksichtigt, welche auch am 01.03. so abgebucht wurde. Dementsprechend habe ich die daraus resultierende und angeführte Ablösesumme (zuzüglich Mitteilungsgebühr) dann am 10.03. überwiesen.
Zwei Wochen später erhielt ich ein weiteres Schreiben von der Santander Bank, in dem mir der Zahlungseingang des von mir überwiesenen Betrages bestätigt wurde. Allerdings mit der Information, dass dadurch mein Darlehen bis auf einen Restbetrag von 737,63 Euro zurückgeführt wurde und ich den Restbetrag innerhalb der nächsten 10 Tage überweisen soll. Ansonsten wird meine Rückzahlung verrechnet und mir ein neuer Rückzahlungsplan schriftlich mitgeteilt. Wobei dann die Restforderung neu verzinst wird.
Da ich den von der Santander Bank genannten und schriftlich mitgeteilten Ablösebetrag fristgerecht überwiesen habe, und entsprechend deren Berechnung keinen Hinweis sehe für einen weiteren Restbetrag von 737,63 Euro. Zumal auch in dem zweiten Schreiben keine weitere Erläuterung vorliegt, wie es entgegen dem mitgeteilten Ablösebetrag zu dem genannten Restbetrag gekommen ist.
Möchte ich Sie fragen, ob die nachträgliche Forderung der Banks rechtlich so in Ordnung ist.
Vielen Dank!
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
1. Die vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit des Darlehensvertrages folgt aus § 500 BGB. Dem hat die finanzierende Bank auch entsprochen.
2. Die Abrechnung der Bank stellt eine Schlussabrechnung unter Einbeziehung einer Vorfälligkeitsentschädigung dar. Diese Schlussabrechnung ist für die Vertragsparteien verbindlich, d.h. auch für die finanzierende Bank.
3. Unter Bezugnahme auf das letzte Schreiben der Bank teilen Sie unter Beifügung von Zahlungsbelegen mit, dass Sie den Schlussrechnungsbetrag ausgeglichen haben und damit die wechselseitigen Forderung beglichen sind.
Eine etwaige Nachforderung der Bank besteht nicht, wenn der Gesamtbetrag von EUR 38.808,46 zzgl. der Gebühr von EUR 5,50 gezahlt wurde und sich aus den Nachweisen ergibt. Soweit die Bank die eigene Schlussabrechnung in Frage stellt, ist dies unerehblich, wenn hierfür keine weiteren Nachweise erbracht werden.
4. Im Ergebnis können Sie aufgrund der Schlussabrechnung vom 02.03.2017 auf die Ablösung des gesamten Darlehens bestehen sowie auf einer Schufameldung, dass der Kredit vorzeitig abgelöst wurde. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen innerhalb derer die Bank der Schufa die vorzeitige Ablösung zu bestätigen hat.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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