Krankheitsfall in der Kurzarbeit
Fragestellung
Guten Tag Frau Muno,
meine Frage richtet sich auf Krankheit in der Kurzarbeitszeit. Es geht dabei nicht um mich, sondern um einen nahen Verwandten.
Es geht darum, das der betroffene in der Kurzarbeitszeit regulär Krankenschreiben wurde. Er war in diesem Zeitraum regulär 4 Tage arbeiten und 1 Tag aufgrund von Kurzarbeit zu Hause. Aufgrund einer Krankheit wurde Er für eine Woche krankgeschrieben.
Daraufhin wurden ihm für diese Zeit komplett 5 Tage Kurzarbeit angerechnet und entsprechend bezahlt.
Die Aussage vom Arbeitgeber dazu ist: "Ist alles rechtlich in Ordnung."
Nun kommt es zu dem Fall, das er auf Grund von körperlichen Beschwerten eigentlich 1-2 Wochen sich ausruhen müsst. Er weigert sich aber Krankschreiben zulassen, weil dann wieder die Kurzarbeitsregelung eintritt. Da die Familie das Geld benötigt wäre die Einbusse für diese Zeit zu viel.
Es ist immer noch so, das die betroffene Person 4 Tage regulär arbeiten geht und 1 Tag Kurzarbeit pro Woche hat.
Ich finde diese Regelung nicht im Sinne des Erfinders und sorgt in diesem Fall zu einer Verschlechterung der Gesundheit und zu einem belastetem Arbeitsverhältnis.
Meine Frage ist nun: Ist das rechtlich wirklich so Möglich oder nur unter bestimmten Bedienungen. Wenn Ja was für alternativen hätte man, damit die Situation verbessert werden kann.
vielen Dank und viele Grüße
Christoph Laßmann
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Fachanwältin für Arbeitsrecht Katrin Muno
Sehr geehrter Herr Laßmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte:
Normalerweise erhält der Arbeitnehmer bei einer Arbeitsunfähigkeit zunächst sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dieser Anspruch besteht auch im Falle der Kurzarbeit.
Für die Ausfallstunden, für die der Arbeitnehmer bei Arbeitsfähigkeit lediglich Kurzarbeitergeld bekommen hätte, besteht auch im Krankheitsfalle kein Anspruch auf die "normale" Vergütung. Der Arbeitnehmer erhält in dieser Zeit nur die Vergütung, die ihm ohne Arbeitsunfähigkeit zugeflossen wäre.
Der Arbeitgeber zahlt für die Stunden, in denen die Arbeit im Falle der Arbeitsfähigkeit aufgrund von Kurzarbeit ausgefallen wäre, Kurzarbeitergeld im Rahmen der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfalle. Der Arbeitgeber rechnet diese Leistung mit der Agentur für Arbeit ab.
Waren für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit auch reguläre Arbeitszeiten geplant (keine Kurzarbeit), haben kranke Beschäftigte für diese Arbeitszeiten weiterhin Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Folglich hätte Ihr Verwandter Anspruch darauf, dass die vier Tage an denen er im Kurzarbeiterzeitraum normal gearbeitet hätte, auch normal vergütet werden und nur der Tag an dem der Arbeitausfall gewesen wäre auch auf Kurzarbeit abgerechnet wird.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Katrin Muno
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Ich hätte nur noch eine kleine Verständnisfrage:
Wenn der Arbeitgeber sagt: "Ihr bleibt morgen zu Hause, weil keine Arbeit da ist." und der Arbeitnehmer wird Krank, wäre das normal Kurzarbeitergeld.
Aber in diesem Fall liegt der Verdacht nahe: Das die Arbeitnehmer nicht in Kurzarbeit geschickt werden, weil keine Arbeit da ist, sondern weil Sie sich Krank gemeldet haben. Und dieser Fall wäre nicht im Sinne der Kurzarbeit.
vielen Dank und viele Grüße
Christoph Laßmann
ja, da haben Sie Recht. Dies ist aber im Einzelfall womöglich schwer zu beweisen und in einem laufenden Arbeitsverhältnis auch immer eine Gradwanderung.
Herzliche Grüße
Katrin Muno
Fachanwältin für Arbeitsrecht