Krankenversicherung Gesungheitsfragen
Beantwortet von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Fragestellung
Ich lebe in Asien und nun habe ich meiner Versicherung Kosten fuer ein OP eingereicht. Diese war auch ueber die Notrufzentrale angemeldet. Nun sendet die Versicherung einen Fragebogen der vom behandelten Arzt 3 Jahre vor Vertragsbeginn ausgefuellt werden soll. Ich habe aber keinen Hausarzt und war nur einmal wegen einer Durchfallerkrankung beim Notdienst in China in einem Krankenhaus zur Untersuchung. Ich habe es so dem Versicherer mitgeteilt, alle Befunde , es war ein Leistenbruch liegen vor. Nach telefonischer Ruecksprache von soben mit dem Sachbearbeiter, teilt dieser mit, er braucht einen ausgefuellten Fragebogen vom Arzt von vor 3 Jahren, sonst kann er nicht die Leistung abrechnen. Was soll ich ich nun tun? Die berufen sich auf die Moratoriumsklausel.
Gerade diese Moratoriumsklausel habe ich abgeschlossen, weil ich vorher nicht krank war.
Was soll ich nun antworten, die bestehen auf diesen Fragebogen ausgefuellt und unterzeichnet Arzt vpr 3 Jahren?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Es besteht keine Verpflichtung, einen hausarzt zu nehmen, gleich ob Sie in Asien oder Deutschland bzw. sonstwo wohnen - das kann versicherungsrechtlich nicht von Ihnen verlangt werden.
Gleichwohl sind Sie gehalten/verpflichtet, Auskünfte zu geben bzw. mitzuwirken.
Vgl.Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG), §§ 19 ff. Abschnitt 2 - Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten. bzw. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung mit ähnlichen Regelungen wie bei einer privaten Krankenversicherung.
Hier gelten noch (zusätzlich) die AGB, Nr. 2. Geschäftsbestimmungen 2.1. Existenz des Vertrages 2.1.1. Anzeigen bei Abschluss und während der Laufzeit des Vertrages und die Moratoriumsklausel.
Dazu konkret:
Sie können daher nur die Angaben machen, die Sie bisher gemacht haben.
Einen Fragebogen, der vom damals (wie auch ggf. heute) behandelten Arzt 3 Jahre vor Vertragsbeginn ausgefüllt werden soll, können Sie mithin nicht vorlegen.
Die einzige Möglichkeit wäre, sich jetzt einen geeigneten Arzt zu nehmen, der dieses ggf. rückwirkend erstellen kann, was Sie der Krankenversicherung vorschlagen sollten.
Bereden Sie das mit denen am besten umgehend.
Ich kann nicht erkennen, wie die sich ansonsten auf die Moratoriumsklausel berufen wollen, weil dieser Fall dort direkt gar nicht geregelt ist.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bin gerade verreist und antworte Ihnen gerne bis morgen, vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen Daniel Hesterberg Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Könnten Sie mir diese Moratoriumsklausel noch hochladen, als Dokument, beziehungsweise den Text genau zu ziehen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen Daniel Hesterberg Rechtsanwalt