Krankenversicherung Ausland
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Herrmann,
vorab kurz zu meiner Situation:
Ich bin seit dem 01.02.2005 Beamtin beim Land BW und seit diesem Zeitpunkt privat krankenversichert. Zum 30.06.2013 habe ich mich nun aus dem Landesdienst entlassen lassen, da ich mich beruflich neu orientieren möchte. Vorerst mache ich jedoch für einen Zeitraum von 8 Monaten eine Auslandsreise. Über den Zeitraum meines Auslandsaufenthalts bin ich bei der Hanse Merkur Voll-Auslandskrankenversichert. Meine PKV wollte ich für diesen Zeitraum vorerst durch eine Anwartschaft ruhelegen. Ein entsprechender Antrag wird gerade durch die Krankenkasse geprüft. Laut Aussage meines Versicherungsvertreters stehen die Chance jedoch gering eine Anwartschaft zu bekommen. Da ich ab dem 01.07.2013 keinen Beihilfeanspruch mehr besitze, hätte dies in meinem Fall eine Vollversicherung (monatl. ca. 450 €) zur Folge. Nun denke ich darüber nach im Falle eines ablehnenden Bescheids meine Krankenversicherung außerordentlich zu kündigen.
Aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland sehe ich als einzige Möglichkeit, meinen Wohnsitz in Deutschland abzumelden. Hierzu äußerte mein Versicherungsvertreter jedoch, dass ich neben der Abmeldebestätigung zusätzlich einen Nachweis erbringen muss, bei welcher Versicherung ich dann krankenversichert bin (vgl. Ziffer 15.6 beigefügter Vertragsbestimmungen). Meiner Ansicht nach, ist gerade dieser Nachweis durch die entfallende Versicherungspflicht jedoch nicht mehr zu erbringen. Oder kann meine private Krankenversicherung einen solchen Nachweis verlangen?
Sehen Sie unter Zugrundelegung der beigefügten Vertragsbedingungen eine weitere Möglichkeit aus der privaten Krankenversicherung rauszukommen?
Wie sieht es im Falle meiner Rückkehr aus? Meines Wissens nach ist meine private Krankenkasse verpflichtet mich zum aktuell geltenden Basistarif wieder aufzunehmen, sofern ich nicht in den Aufnahmebereich der gesetzlichen Krankenkasse falle. Oder hat mein geänderter Versicherungsstatus (nicht länger Beamtin) hier irgendwelche Auswirkungen?
Sofern meine private Krankenversicherung grundsätzlich verpflichtet ist mich wieder aufzunehmen, kann einer der folgenden Punkte diese Verpflichtung nachteilig beeinträchtigen:
- Gesundheitszustand. Was wäre wenn ich bspw. krank oder verletzt von meiner Auslandsreise zurückkommen würde?
- Wohnsitzabmeldung Deutschland. Kann es Auswirkungen haben, dass ich meinen Wohnsitz zum Zeitpunkt meines Antrags auf Wiederaufnahme in die private Krankenkasse (noch) nicht wieder in Deutschland angemeldet habe (bspw. aus den unter Spiegelstrich 1 genannten Gründen)?
Zusammengefasst wären meine Fragen wie Folgt:
Kann meine private Krankenkasse nur dann einer außerordentlichen Kündigung zustimmen, wenn ich neben der Abmeldebestätigung eine neue Krankenversicherung nachweise? Sehen Sie neben der Wohnsitzabmeldung eine weitere Möglichkeit meine PKV außerordentlich zu kündigen? Muss mich meine private Krankenkasse nach Rückkehr wieder aufnehmen, unabhängig von geändertem Versicherungsstatus, Gesundheitszustand und Wohnsitz in Deutschland?
Vorab bereits vielen Dank für die Beantwortung.
Freundliche Grüße
m.
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
es besteht in Ihrem Fall m. A. keine Möglichkeit den Vertrag mit der privaten Krankenversicherung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.
Nachdem Sie nicht mehr Beamtin sind, haben Sie Anspruch auf eine Tarifanpassung. Ich gehe davon aus, dass dies bereits erfolgt ist.
Bei einer möglichen ordentlichen Kündigung müssen Sie keinen Nachweis einer anderen Versicherung vorlegen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland tatsächlich aufgeben. Doch hier müssen Sie folgendes beachten. In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Das heißt, dass die von Ihnen abgeschlossene Auslandskrankenversicherung nur unter der Bedingung greift, dass Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben. Es handelt sich sozusagen um eine Zusatzversicherung. Sollten Sie die Bedingungen nicht erfüllen, was bei einer Wohnsitzaufgabe der Fall ist, kann die Hanse Merkur Ihnen Leistungen verweigern. Auch könnte Sie den Vertrag anfechten oder zurücktreten. Dies würde z. Bsp. dann auffallen, wenn Sie z. Bsp. im Krankheitsfall nach Deutschland zurückkommen und hier weiter medizinisch versorgt werden müssen.
Bitte prüfen Sie hier nochmals die abgeschlossene Versicherung mit der Hanse Merkur. Soweit ich die Tarife übersehen kann, gelten diese nur für Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Sollte dies der Fall sein und Sie sich dennoch für eine Wohnsitzaufgabe entscheiden, müssen Sie eine Versicherung finden, die Sie weltweit absichert ohne die Bedingung Wohnsitz in Deutschland.
Bei Wohnsitzaufgabe und Beendigung der Krankenversicherungspflicht haben Sie nach Rückkehr aus dem Ausland, Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif. Die Versicherung darf eine Gesundheitsprüfung vornehmen, allerdings von Ihnen wegen Vorerkrankungen etc keinen Risikoaufschlag fordern.
Ich hoffe, Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben.
Beste Grüße
Anja Herrmann, LL.M.
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