Kostenübernahme Firmen-Handyvertrag bei Firmenaustritt
Fragestellung
Aufgrund von Streitigkeiten ist Herr UP aus der Firma DPS ausgeschieden. UP war Mitgründer und ist sowohl als Gesellschafter, als auch als angestellter Geschäftsführer ausgeschieden. Die Frage jetzt bezieht sich auf den Handyvertrag von UP, abgeschlossen über die Fa. DPS. Hierzu folgende Eckdaten:
. Laufzeit Handyvertrag bis mindestens Juli 2019
. 3 Monate Kündigungsfrist
. Austritt UP aus der Firma zu Oktober 2018
. UP hatte zunächst angefragt, ob er Nummer/Vertrag auch nach Austritt gegen Kostenübernahme behalten könnte. Dem wurde seitens DPS zugestimmt (Vertragsnummer wurde übermittelt).
. Nach Beratung bei der Telekom hat UP jedoch davon Abstand genommen und einen neuen privaten Vertrag abgeschlossen
. Seit Austritt aus der DPS hat UP keine Leistung des alten Vertrags mehr in Anspruch genommen
. Das Handy ging noch während der Angestelltenzeit kaputt und UP hat auf eigene Kosten ein neues Handy bezogen
- dieses Thema galt mit Austritt aus der Fa. Als erledigt
- ein Handy wurde bei Austritt auch nicht mehr eingefordert
- Jetzt wird seitens DPS angeführt, dass man auf Handy und SIM-Karte keine Verfügungsmacht hätte
. Die SIM-Karte wurde nicht weiter genutzt, jedoch auch nicht zurückgegeben und es wurde versäumt, DPS vom neuen Sachverhalt zu informieren. DPS weiß aber jetzt (rechtzeitig innerhalb der Vertragslaufzeit) Bescheid.
Rechtsfrage:
DPS argumentiert jetzt, das mit der Anfrage ein Vertrag zur Übernahme durch UP zu Stande gekommen wäre und hat die Handykosten von Oktober bis Juli 2019 (>400,- €) eigenmächtig UP in Rechnung gestellt bzw. bei einer fälligen Zahlung an UP abgezogen.
Hat DPS Anspruch auf dieses Geld oder wurde dies zu Unrecht UP in Rechnung gestellt?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
I. Der Mobilfunkvertag besteht zwischen DPS und dem Mobilfunkanbieter. Dieser wurde weder beendet noch durch Sie übernommen. Ihre Anfrage an DPS stellt kein Angebot dar, so dass die Zustimmung von DPS keine Vertragsübernahme beinhaltet. Die Zustimmung von DPS stellt vielmehr ein Angebot auf Übernahme des Vertrages dar, den Sie nicht angenommen haben.
2. Auch die späte Erkenntnis, dass Sie weder die Sim-Karte noch das Mobiltelefon zurückgegen haben, führt nicht zu einer Vertragsübernahme. Hierfür bedarf es unter Anderem auch der Zustimmung des Mobilfunkanbieters.
3. Die Abrechnung etwaiger Kosten bis Juli 2019 erachte ich zudem als nicht gerechtfertigt. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde, fallen allenfalls monatliche Abrechnungen an, nicht aber der gesamte Betrag für die Restlaufzeit.
Aus Ihren Schilderungen kann DPS lediglich die monatlichen Beträge seit Ihrem Ausscheiden bis einschließlich Dezember 2018 abrechnen und verlangen. Soweit Sie das Mobiltelefon und die Sim Karte innerhalb diesen Monats zurückgeben, bestehen keine weiteren Forderungen, außer die Beiträge bis einschließlich Dezember 2018, die aber DPS ordnungsgemäß abrechnen muss. Eine Aufrechnung mit bestehenden Forderungen von Ihnen ist mangels einer Abrechnung der monatlichen Kosten nicht berechtigt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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1. Wie geschildert hat UP nach Schaden am Firmenhandy im Frühjahr kein neues Firmenhandy auf Firmenkosten bezogen, sondern privat eines angeschafft. Muss nun wie von Ihnen geschrieben trotzdem ein Handy zurückgegeben werden?
2. Die SIM ist nicht mehr in UPs Besitz weshalb keine Rückgabe möglich ist. Hat dies wirklich Konsequenzen auf Kosten etc? Eine SIM kann nur DPS als Vertragsinhaber jederzeit neu bekommen.
3. Sie schreiben von berechtigten anrechenbaren Kosten bis Jahresende. Woraus ergeben sich diese? Wenn die mit Rückgabe Handy/SIM zusammen hängt, besteht nämlich das Problem aus 1. und 2.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und beste Grüße
1. Maßgebend sind hier die vertragliche Regelung in dem beendeten Dienstvertrag und die Regelung mit dem Mobilfunkanbieter. Ist das Mobiltelefon versichert, hat DPS Anspruch auf ein Ersatztelefon von dem Mobilfunkanbieter. Ist dies nicht der Fall haben Sie bei schuldhaften Verhalten Wertersatz zu leisten. Lag kein Verschulden vor, besteht kein Rückgabe- oder Wertersatzanspruch.
2. Hinsichtlich der SIM gilt das Gleiche wie in Ziffer 1. Hier ist nur bei schuldhaften Handeln Wertersatz für eine Ersatzsimkarte zu leisten, soweit für eine Ersatzkarte Kosten anfallen.
3. Wenn hinsichtlich des Mobiltelefons mit dem Ausscheiden Erledigung eingetreten ist, bestehen keine Ansprüche von DPS. Insoweit hatte DPS auf eine Rückgabe verzichtet.
Wurde kein ausdrücklicher Verzicht vereinbart und DPS die Rückgabe erst jetzt angeboten bzw. auf das defekte Mobiltelefon und die fehlende Simkarte hingewiesen, besteht der Erstattungsanspruch wie beschrieben. Wurde die Rückgabe zu einem früheren Zeitpunkt angeboten, z.B. im Oktober besteht kein Anspruch für die Monatsbeiträge November und Dezember 2018.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt