Kostenerstattung Stacheldrahtzaun
Fragestellung
Guten Tag,
Im Jahr 2002 bezogen wir dieses Haus mit ca 2800 qm Grundstück.
An einer Seite grenzt eine Weide an.
Der Betreiber, ein Ponyhof bringt Pferde, Ponys, Kühe, Rinder und Kälber auf diese Weide.
Als Zaun sollen zwei Elektro Drähte dienen, der erste in Höhe von 55 cm, der zweite in Höhe von ca 95 cm.
Meistens ist kein Strom in diesen Drähten.
Weil wir an der Nordseeküste im Marschland wohnen sind in der Wiese so genannte runde Stücken, das heißt,im Abstand von ca 8 Metern sind jeweils Senken - Gräben angedeutet, um das Wasser abzuführen.
Diese sind jeweils nochmals 30 - 80 cm tiefer, also ist an diesen Stellen der unterste Draht des Zaunes schon 80 - 100 cm über dem Erdboden.
Das Problem:
Seit unserem Einzug im Jahr 2003 kamen mindestens einmal im Jahr 4 - 8 Kälber / Rinder durch diesen ungenügenden Zaun , rannten durch den Garten, machten viele Löcher mit Klauen, bremsten mit langen Rutsch Spuren, usw....
Aus Friedensabsichten mit den Nachbarn haben wir das bisher ohne Forderungen hingenommen.
Im letzten Jahr waren die Tiere insgesamt fünf !! Mal auf unserem Grundstück und dementsprechend sah es jedesmal aus.
Pflanzen zertreten, 50 Meter Einfahr total mit nasser Erde verschmutzt usw.
Der vermeintliche Elektro Zaun des Pony Hofes hat es ja in 13 Jahren nicht geschafft, die Tiere von unserem Grundstück fernzuhalten...
Das wissen die Betreiber der Weide genau.
Das alles hat mich veranlasst, einen vier strängigen Stacheldrahtzaun zu bauen, um unsere Nerven und den Garten zu schützen.
Das hat Kosten an Material und Zeit verursacht.
Material insgesamt ca 337,00 €.
Es sind 44,5 Arbeitsstunden benötigt worden, die ich von meiner sehr knappen Freizeit als Monteur aufgewendet habe.
Bei 22,50 € Stundenlohn sind das 1001,25 €,also insgesamt nur für den Zaun die Summe von 1 338,25 €, die ich von den Tierbesitzern erstattet haben möchte.
MeineVorstellung als Laie geht in die Richtung des Verursacherprinzip einerseits und die Aufbewahrung/Aufsichts/Sicherungs/ Fürsorgepflicht für die Tiere anderseits im kausalen Zusammenhang.
Über die Kosten für Reinigung, Schadensbehebung usw der vergangenen Jahre ist dabei noch gar nicht gesprochen.
Welche Möglichkeiten sehen Sie hier?
Mit freundlichen Grüßen
G. W.
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Antwort von Rechtsanwalt Tamas Asthoff
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Anfrage.
Wenn Sie als Eigentümer eines Grundstücks in dem Eigentum gestört werden, dann können Sie die Beseitigung der Beeinträchtigung geltend machen und durchsetzen.
Der nachbarrechtliche Abwehranspruch setzt aber für eine Kostenerstattung für die Selbstvornahme voraus, dass Sie den Nachbar zur Errichtung des Zaunes unter Fristsetzung aufgefordert haben und die Frsit fruchtlos verstrichen ist. Der Nachbar muss also die Chance gehabt haben, eine entsprechende Absperrung selber zu errichten, bevor er ihre Rechnung bezahlen muss. Ist dies in der Vergangenheit geschehen, so steht ihnen der finanzielle Anspruch in voller Höhe zu. Sie können mir hier gerne einmal mitteilen, wie und ob darüber gesprochen worden ist.
Wegen der Beschädigungen haben Sie einen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Widerherstellung- etwa Begrünung des Grundstücks.Diese folgen aus der Tierhalterhaftung gem. § 833 BGB und 823 BGB, 1004 usw.
Mit freundlichen Grüssen
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Ich wünsche Ihnen noch ein frohes Osterfest,
T. Asthoff, Bielefeld
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