Kontopfändung durch FA im laufenden Verfahren
Beantwortet von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk in unter 2 Stunden
Fragestellung
ich bin Rentner. hatte eine steuerschätzung mit der aufforderung eine erklärung abzugeben.
habe versucht eine ratenzahlung zu erreichen. habe die erklärung abgegeben. trotzdem wurde eine kontopfändung durchgeführt. in der schätzung war ein fehler. es wurden mieteinnahmen deklariert die es nicht gab. wurde schriftlich vom FA eingeräumt. ich habe keine ablehnung der ratenzahlung erhalten. habe einen endlosen schriftwechsel geführt um eine ratenzahlung zu erreichen.
War die kontopfändung rechtens ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Ein Antrag auf Ratenzahlung hemmt bis zu dessen Genehmigung grundsätzlich keine Vollstreckung. Diese wird wohl auch angekündigt worden sein. Zudem hätte man gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen können. Man hätte dann Antrag auf Vollstreckungsstop schrifltich stellen müssen. Bis zu dessen Entscheidung wäre wohl eine Vollstreckung unverhälntismäßig gewesen. Wäre dennoch eine Vollstreckung erfolgt, hätte man allerhöchstens eine Amtshaftung wegen eines etwaigen Schadens ableiten können.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk Steuerberater/Certified Tax Advisor KANZLEI DR. SCHENK Zertifizierte Steuerkanzlei www.kanzlei-schenk.eu
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Ihre Fragestallung war sehr allgemein gehalten. Was von Ihnen konkret unternommen wurde, haben Sie nicht geschildert. Insofern musste ich im Konjunktiv antworten. Meiner Meinung nach haben Sie bestimmte Dinge nicht getan und daher war die Vollstreckung wohl rechtens. Ich bitte Sie daher, die Bewertung zurückzunehmen. Gerne können Sie auch die Geld zurück Garantie in Anspruch nehmen.
MfG Dr. Schenk
was ist daran nicht konkret und allgemein.
Lassen sie jetzt diese Antworten. Schciken Sie dann lieber das Geld zurück.
MfG Dr. Schenk
Das hatte ich aber alles bereits geschreiben.