Kontoauflösungsgebühr bei Darlehnskonto
Beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Fragestellung
Hallo Herr Rechtsanwalt Schröter,
Unsere Frage an Sie:
sind "Kontoauflösungsgebühren" in Höhe von 371 Euro, für die Auflösung eines Darlehnskonto nach Ablauf der Zinsbindung (30.06.2019 Vertragsende!) und Rückzahlung der gesamten Restschuld zulässig oder rechtswidrig?
Mit freundlichen Grüßen
Topalis
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte.
1. Eine solche Kontoauflösungsgebühr in dieser Höhe ist in der Tat ungewöhnlich und nur dann berechtigt, wenn diese vertraglich geregelt wurde.
Diese Kontoauflösungsgebühr muss dabei entweder in dem Darlehensvertrag oder in den Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bankintsitutes auftauchen. Im weiteren müssen entsprechende Gebühren in der Anlage Europäische Standardinformation für
Verbraucherkredite angeführt werden, soweit ein solches bei Darlehensabschluss bereits verpflichtend war.
2. Soweit sich keinhe vertragliche Grundlage ergibt, kann eine solche Gebühr nicht erhoben werden. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn es sich bei der Gebühr um die Kosten für die Löschungsbewillugung oder Abtretung einer Sicherheit in Form eines Grundpfandrechtes handelt. Da eine solche Löschungsbewilligung oder Abtretung notariell zu beurkunden ist, können es sich bei der Gbeühr auch um solche Aufwendungen handeln, die aber ebenfalls vertraglich geregelt sein müssen.
3. Zur weiteren Vorgehensweise:
Zunächst weisen Sie die Gebühren zurück und fordern vorsorglich einen Nachweis der Anspruchsgrundlage für diese Gebühr. Soweit eine solche Anspruchsgrundlage nicht nachgewiesen wird, kann die Gebühr nicht verlangt werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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