Konto in Deutschland N26
Fragestellung
Hallo ich bin Staatsbürger in Italien.. habe aber ein Konto in Deutschland und das ist ein N26 konto.. können sie mir bitte sagen welche Kosten ich dem Italienischen Staat bezahlen muss oder ob ich es bei der Steuererklärung angeben muss..
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Für die Besteuerung der nichtselbständigen Arbeit kommt es nicht darauf an, in welchem Land Sie ein Girokonto führen. Wenn die nichtselbständige Arbeit dauerhaft in Italien ausgeübt wird, sind Sie mit diesen Einkünften weiterhin in Italien steuerpflichtig, in Deutschland werden diese Einkünfte nicht ebsteuert.
Falls Sie Guthabenzinsen auf Ihrem deutschen Konto haben, wird Kapitalerstragsteuer einbehalten. Diese können Sie sich zu einem wesentlichen Teil wieder erstatten lassen, lediglich 10 % verbleiben. Dies erfordert einen Antarg beim Bndeszentralamt für Steuern.
Die Guthabenzinsen wären jedoch in Italien steuerpflichtig (Art. 11 Abs. 1 DBA Italien 1989). Die in Deutschland einbehaltene Steuer ist jedoch in Italien anrechenbar (Art. 24 Abs. 3 Buchstabe b römische Ziffer ii DBA Italien 1989).
Inofern keine Guthabenzinsen erzielt werden, ist das Konto für die Besteuerung in Italien irrelevant. Auf Rückfrage bestehen gegebenenfalls Auskunftspflichten gegenüber dem italienischen Fiskus, entsprechende Fragen in den italienischen Steuerformularen sind wahrheitsgemäß zu beantworten.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Doppelbesteuerung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen