Kontaktverbot
Fragestellung
Sehr geehrter Frau Dr. Nicole Koch,
mein Freund hat von meinem Arbeitgeber eine Klage wegen Unterlassung der Kontaktaufnahme erhalten.
Folgendes Verhalten hat dazu geführt:
Im Juli 2013 hat er an einem Tag permanent in der Arbeit angerufen, da wir einen Streit hatten. Daraufhin habe ich von meinem Arbeitgeber das Verbot private Telefonate während der Arbeitszeit zu führen erhalten und er wurde von meinem Chef gewarnt, dass er das nächste mal zum Anwalt geht.
Am 28.10.2013 hat sich dieser Vorfall wiederholt. Daraufhin ist mein Chef zum Anwalt gegangen, der meinem Freund ein Schreiben gesendet hat, dass er jegliche Kontaktaufnahme während der Arbeitszeit zu mir zu unterlassen hat. Er sollte dann noch ein Schreiben unterschreiben und zurücksenden, wo er mit seiner Unterschrift bestätigt, dass sollte er noch mal Kontakt zu mir während der Arbeitszeit aufnehmen, muss er eine Strafe von 3.000,00€ bezahlen, da wir ein mittelständisches Unternehmen sind, dass Kundenkontakt hat und telefonisch erreichbar sein muss und die Leitung durch seine permanenten Anrufe blockiert war.
Dieses Schreiben hat mein Freund allerdings zurückgewiesen.
Mittlerweile hat der Anwalt Klage eingereicht. Er hat bis zum 02.05.2014 Zeit sich beim Amtsgericht schriftlich zu äußern.
Jetzt zu meiner Frage: Wie soll er vorgehen, bzw. welche Strafe kann ihn erwarten, bzw. wie kann man eine Strafe abwenden?
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Guten Abend,
leider liegt mir das Schreiben Ihres Freundes nicht vor, mit dem er die Abmahung zurück gewiesen hat. Daher kenne ich seine Argumente nicht.
Sie habe mir leider auch nicht die der Klage vom Gericht beigefügte Verfügung an Ihren Freund als Beklagten überlassen.
Es handelt sich jedenfalls um eine Zivilklage, nicht um eine Sache vor dem Strafgericht. Eine Strafe kann und wird es deshalb nicht geben. Sondern entweder wird die Klage abgewiesen, oder der Klage statt gegeben. Wird sie abgewiesen, hat Ihr Freund auch keine Kosten zu tragen. Wird der Klage statt gegeben, würde Ihren Freund unter Androhung eines Ordnungsgeldes aufgegeben, die Anrufe zukünftig zu unterlassen. Die Gerichts- und Anwaltskosten, sowie die Kosten der Abmahnung hätte Ihr Freund zu tragen.
Ratsam wäre es gewesen, sich hier anwaltlichen Beistand zu holen und sich nicht selbst gegen die Klage verteidigen zu wollen. Hierzu ist es nun aber leider zu spät, da sich Ihr Freund bis Freitag geäußert haben muss.
Um die Kosten zu reduzieren, könnte er die Klage anerkennen. Dann erginge ein sog. Anerkenntnisurteil und die Gerichtsgebühr würde sich von 3 Gebühren auf eine Gebühr reduzieren.
Möchte er die Klage nicht anerkennen, müsste er sich entsprechend verteidigen. Wie gesagt, wäre für mich hierzu wichtig gewesen, zu sehen, was Ihr Freund gegen die Abmahnung vorgebracht hatte.
Sie können mir dieses Schreiben gerne zukommen lassen. Vieilleicht hilft das nochmal weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. iur. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
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