Konflikt Nachbar Überbau
Beantwortet von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Tag Herr Hesterberg, ich brauche bis morgen eine Antwort auf folgenden Sachverhalt:
vor ein paar Monaten montierten wir auf unserem Grundstück Mauerscheiben mit Stützfuß, um den Nachbarschaftshang abzufangen, damit dieser nicht auf unser tiefer ausgebaggertes Grundstück eines Tages rutscht. Die Stützen ragen 1 m unter der Erde zwischen 10 und 20 cm ins Nachbarschaftsgrundstück. Da sich der Grundstücksbesitzer zu der Zeit im Urlaub war konnten wir ihm dies nicht direkt zeigen, und haben es einfach gemacht - auf Begründung der Firma, die es gemacht hat, das würde nichts ausmachen.
Wir teilten nach dem Urlaub dies dem Besitzer mit, allerdings mit dem Vorschlag, dass er dafür das Stück Grundstück an der Oberfläche, das nun dadurch gewonnen wurde, zu seinem dazuzählen könne. Er war damit nicht zufrieden. Da wir aber momentan keine andere Möglichkeit sahen, es anders zu machen, schlugen wir ihm vor, notariell klar zu machen, dass wir sofort im Falle einer Grundstücksbebauung, die nicht absehbar ist, die Mauerscheiben sofort auf unsere Kosten entfernen lassen würden. Er meinte, er wolle sich noch erkundigen. Dann kam ein x-seitiger Anwaltsbrief mit aufgesetztem Schriftstück, Eintrag ins Grundbuch (falls wir unser Haus verkaufen und der Nachbesitzer die Scheiben dann entfernen müsste)... - Kosten 950,- die wir tragen sollen. Er hatte mich aber vorher nicht darüber informiert geschweige denn mein Einverständnis eingeholt, dass seine Anwälte das Schriftstück anfertigen. Ich schrieb ihm nun, dass wir die Stützfüße bis ende Oktober entfernen werden, da die Sache doch nun so kompliziert gemacht wird, wir aber nicht bereit sind, seine Anwaltskosten zu tragen. Nun rief er mich an und bestand auf einer Kostenübernahme bzw. Kostenteilung, sonst würde er nicht bis Ende Oktober warten, sondern uns eine Frist setzen bzw. einen Zaun darauf setzen lassen, so dass wir diesen dann wieder demontieren und montieren müssten. Ich sehe für mich keinen Grund, diese Kosten zu teilen. Nun ist die Frage generell: zählen die Stützen überhaupt als "Überbau"? Wie sollen wir nun reagieren?
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Nach meiner ersten Bewertung sehe ich auch keinen Grund einer Kostenbeteiligung oder vollen Kostentragung.
Ein "Überbau" im Sinne von § 912 BGB (Abs. 1: "Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.") scheidet aller Voraussicht nach aus:
Der Normzweck gebietet allenfalls eine erweiternde Auslegung auf andere große erhaltenswerte Bauwerke, z. B Brücken.
Ansonsten besteht zwar ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB.
Da Sie aber auf Ihrem Grundstück Mauerscheiben mit Stützfuß anbegracht haben, um den Nachbarschaftshang abzufangen, kann eine Duldungspflicht Ihres Nachbarn bestehen:
Der Anspruch ist nämlich ausgeschlossen, wenn der Eigentümer (Nachbar) zur Duldung verpflichtet ist.
Dafür müssten Sie allerdings diese Gefahr durch den Nachbarschaftshang konkret nachweisen können. Nur dann können Sie erfolgreich sein.
Es gilt § 904 BGB - Notstand:
"Der Eigentümer einer Sache (hier Ihr Nachbar) ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen."
Letzteres kann zwar verlangt werden, Sie können aber Ihre Aufwendungen für die Stützungsanlage gegenrechnen.
Schreiben Sie das dem Anwalt Ihres Nachbarn und erwägen Sie ggf. aus Gründen der Waffengleichheit ebenfalls einen Anwalt hinzuziehen, jedenfalls für eine weitere Beratung.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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Das Problem ist aber, dass wir für solche Rechtssachen keine Rechtsschutzversicherung haben. D. h. wenn es zu einem Prozess käme hätten wir eben auch hohe Kosten, oder?
Ich schlage daher vor, jetzt einen Anwalt Ihrer Wahl zu beauftragen, um eine (unnötige) Ausweitung des Kostenrisiko zu verhindern bzw. abzumildern.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Bitte beachten Sie, dass weitere Anfragen gesondert kostenpflichtig sind, es hier nur eine reine Erstberatung geht. Vielen Dank für Ihr Verständnis.