Körperverletzung Strafverfahren
Fragestellung
Hallo erstmal,
ich bin vor 6 Monaten von meiner Noch-Frau wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt worden. Vor einer Woche ist nun der der Einstellungsbescheid der SA gemäss §170Abs.2 der SPO gekommen. Eigendlich keine schlechte Sache. Das Problem ist nur, ich hätte mir gewünscht das es zum Prozess kommt, da ich die Tat nicht begangen habe.
Meine Frau hat sich selbst mit einer Scherbe (hat sie selber zugegeben mir gegenüber, leider ohne Zeugen und auch viel später) an der Schläfe geschnitten und ist dann schreiend zu den Nachbarn gelaufen. Als der Krankenwagen und die Polizei ankamm hat sie Ihnen gegenüber geäussert, das ich sie geschlagen hätte. Ich wohne in einem kleinen Dorf und das ganze geschah Sonntagsmorgens wo das halbe Dorf zur Messe oder zum Pfarrfest ging. Ich bin also seit diesem Zeitpunkt der Frauenverprügler. Meine Frau hat also angegeben, das ich sie geschlagen hätte. Gottseidank hat der Rettungssanitäter und der behandelde Artz im Krankenhaus aber eine eindeutige Schnittwunde festgestellt die nie hätte durch einen Schlag entstehen hätte können (kein Hämatom o.ä.). Als meine Frau mitbekommen hat das der Sanitäter und die Polizei an der Schilderung der Tat zweifelten, hat sie auf einmal geäussert, das ich Gegenstände nach Ihr geworfen hätte und so die Wunde entstanden ist. Wieder alles ohne, das ein Hämatom o.ä., entstanden ist. Da ich immer betonnt habe meine Frau weder angefasst, geschlagen noch Sachen nach ihr geworfen zu haben und Sie mit den Tathergang nicht glaubhaft war, wurde gegen mich eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung ausgefertigt (von meiner Frau) und gegen meine Frau eine Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat. Die Blutüberströmte Glasscherbe mit dem Fingerabsdrücken meiner Frau wurde ebenfalls als Beweis der Polizei übergeben. Die Beweislage ist also recht klar. Meine Frau hat sich mit einer Glasscherbe selber geschnitten um mir eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung anzuhängen. (wahrscheinlich um im Rahmen der häuslichen Gewalt das gemeinsam bewohnte Haus zugesprochen zu bekommen)
Jetzt ist also der Einstellungsbescheid gekommen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren einzustellen, wenn kein genügender Anlass zur Anklageerhebung besteht. Toll. Es ist also nicht bewiesen, das ich unschuldig bin, obwohl die Beweise eindeutig für mich sprechen. Ich wohne in einem kleinen Dorf, kleine Gemeinde. Seit 6 Monaten werde ich wie ein Aussätziger behandelt. Sie erzählt weiter ungeniert rum das ich sie geschlagen hätte. Das Leben ist seit diesem Vorfall unerträglich für mich. Meine Hoffnung war immer das es noch Gerechtigkeit gibt und es zum Prozess kommt und dort auch meine Unschuld festgestellt wird. Ist aber leider nicht passiert.
Die Strafrechtilche Sachlage ist jetzt also abgehandelt und gegen die Einstellungsverfügung ist lt. meinem Anwalt kein Rechtsmittel gegeben.
Was kann ich den jetzt noch machen? Gibt es noch andere Wege die ich gehen kann und wie sähen die dann konkret aus? Mir geht es nicht darum Geld zu machen. Ich möchte nur ein Schriftstück in der Hand halten, aus dem eindeutig meine Unschuld hervor geht und ich wieder ruhiger schlafen kann. Das Leben ist wirklich bescheiden für mich seit diesem Zeitpunkt. Ich überlege wirklich schon mein Elternhaus zu verkaufen und wegzuziehen nur damit ich endich wieder zur Ruhe komme. Es kann doch aber nicht sein, das soetwas geschehen kann und die Täterin auch noch damit durchkommt.
Es wäre supie von Euch/Ihnen eine Antwort zu bekommen was ich jetzt noch tun könnte um gegen Sie vorzugehen und wie ich das in die Wege leiten kann.
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Antwort von Rechtsanwalt Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Ich kann Sie gut verstehen. Es gibt eine schlechte Nachricht und eine gute Nachricht.
Die (vermeintlich) schlechte Nachricht zuerst : Ihr Rechtsanwalt hat Recht, da das Verfahren gegen Sie gerichtet ist, wäre etwas anderes als eine Einstellung des Verfahrens gar nicht möglich und rechtlich zulässig. Ein Fortbetreiben des Verfahrens wäre nur möglich, wenn ein Verdacht gegen Sie bestünde.
Sie müssen sich vor Augen halten, dass es sich hier um ein Strafverfahren gegen Sie und nicht gegen Ihre Frau handelt.
Jetzt die gute Nachricht:
Nach Ihrer Schilderung haben Sie sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Möglichkeiten.
In strafrechtlicher Hinsicht hat sich Ihre Frau wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede/Verleumdung strafbar gemacht. Insoweit wäre an ein Strafverfahren zu denken. Sollte diese Strafverfahren auch eingestellt werden, könnten sich hier gegen eine Einstellungsbeschwerde erheben. Sollte diese verworfen werden, könnten Sie ein so genanntes Klageerzwingungsverfahren betreiben. Über die Einzelheiten sollten Sie bitte Ihr Rechtsanwalt kurz aufklären.
In zivilrechtlicher Hinsicht haben Sie hier einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB, der darauf gerichtet ist, dass Ihre Frau nicht mehr solche unwahren Äußerungen gegenüber Dritten tätigt.
Zusätzlich haben Sie auch einen Anspruch auf Schadensersatz/Schmerzensgeld wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 823 BGB.
Theoretisch können Sie also zweigleisig, sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagabend!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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