Kleinunternehmerregelung - Problem
Fragestellung
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin seit vielen Jahren im Nebenberuf selbstständig als Coach und als Dozent an Heilpraktiker-Schulen.
Im Jahr 2018 habe ich einen Umsatz von fast 21000 EUR gehabt.
Leider habe ich das erst jetzt bemerkt (durch die Vorbereitungen für die Einkommenssteuererklärung 2018), bzw. bemerkt dass ich jetzt etwas anderes machen müsste...
Könnte es mir helfen, dass ein sehr großer Anteil dieser 21000 EUR durch Umsätze entstanden, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind (dort konnte ich Rechnungen nach USTG § 4 Nr. 21 ausstellen)? Und damit den Umsatz sozusagen unten die Umsatzgrenze von 17500 zu drücken?
Wenn das nicht geht, und ich in diesem Jahr umsatzsteuerpflichtig wäre, wie müsste ich dann jetzt vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen,
S. Albrecht
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Für die Beurteilung, ob die Kleinunternehmerregelung angewandt werden kann, gilt nur der steuerpflichtige Umsatz. Steuerfreie Umsätze (etwa gemäß § 4 Nr. 21 UStG oder auch nach anderen Befreiungstatbeständen) sowie Umsätze aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens werden nicht mit einberechnet (§ 19 Abs. 3 UStG).
Der Umsatz ist nach den Zahlungseingängen zu ermitteln (Istbesteuerung) (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG).
Somit sollten Sie weiterhin die Kleinunternehmerregelung nutzen können, wenn Sie nach Abzug der steuerfreien Umsätze unter der Grenze von 17.500 € im Vorjahr und 50.000 € erwarteten Umsatz im laufenden Jahr bleiben..
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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