Kleinstunternehmen - Onlinehandel
Fragestellung
Ich beabsichtige die Gründung eines Kleinsunternehens und dann dort anschließend den Verkauf einer sehr umfangreichen privaten CD-Sammlung über Ebay. Da stellen sich einige Fragen.
Wenn ich als Kleinstunternehmen Online Waren bei Ebay verkaufe bekomme ich von Ebay eine Rechnung über die Gebühren inkl. der MwSt von Luxemburg. Muss ich jetzt als Kleinstunternehmer auf den Rechnungsbetrag noch zusätzlich die deutsche Mwst an das Finanzamt abführen.
Wenn ich nun eine USt-IdNr habe, erhalte ich über die Ebay Gebühren eine Rechnung ohne die Mwst und muss natürlich auch noch die deutsche Mwst an das Finanzamt abführen. Also wäre doch die Beantragung nun Nutzung einer USt-IdNr von Vorteil, oder?
Ebay schreibt dazu auf seinen Seiten:
Sie können eine USt-IdNr. dann erhalten, wenn Sie als Kleinunternehmer auf die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht verzichten. Das Bundesamt für Finanzen kann eine USt-IdNr. nur an Personen und Personenvereinigungen erteilen, die bei den zuständigen Landesfinanzbehörden umsatzsteuerpflichtig geführt werden.
An anderen Stellen ist zu lesen, dass dies veraltet ist.
Kann ich als Kleinstunternehmer eine USt-IdNr. beantragen ohne den Status als Kleinstunternehmer zu verlieren und ohne zukünftig monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen (wenn ich monatlich Rechnungen von Ebay erhalte)?
Wie verhält es sich wenn ein Ebaykäufer aus dem Ausland eine Ware kauft. Kann dann ganz normal eine Rechnung versendet werden und welche Angaben müssen auf der Rechnung sein? Ist da steuerlich was zu beachten und wird für diese Fälle zwingend die USt-IdNr benötigt?
Zum Schluss noch eine andere Frage:
ich habe hier eine umfangreiche private Cd Sammlung die ich nun als Kleinstunternehmer Zug um Zug verkaufen möchte. Muss ich jetzt den Zeitwert dieser Sammlung schätzen und dann als Privateinlage zum Teilwert in das Unternehmen einlegen? Und wenn ja, kann ich die CDs danach einfach verkaufen? Und vor allem: Zählt dieser Zeitwert dann zu den Betriebsausgaben und verringert somit den Gewinn? Oder funktioniert das alles ganz anders (z.B. könnte ich mir die Sammlung ja praktisch auch selbst verkaufen)?.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
aus der Gebührenrechnung entsteht keine Verpflichtung zur Abführung der MwSt von den Gebühren. Lediglich auf der Rechnung an den Endkunden müssen Sie darauf achten keine MwSt. offen auszuweisen.
Falls Sie eine USt-Id Nr. gegenüber Ebay angeben und Ebay Ihre USt-Id Nr. auf der Gebührenrechnung angibt, treten Sie als umsatzsteuerlicher Vollunternehmer auf. Sie schulden dann die Umsatzsteuer i.H. v. 19 % des Rechnungsbetrags. In diesen Fällen berechnet Ebay keine Umsatzsteuer in der Rechnung. Trotzdem geht gemäß § 13b Abs. 5 UStG die Steuerschuldnerschaft auf den unternehmerischen Leistungsempfänger über.
Folglich müssen Sie 19 % von dem Gebührenbetrag beim deutschen Finanzamt anmelden und abführen.
Diese ändert nichts hinsichtlich der Rechnung an den Endkunden. Hier geht es nur darum, ob Umsatzsteuer offen ausgewiesen wird. Weisen Sie Umsatzsteuer offen auf Ihren eigenen Rechnungen aus, schulden Sie diese nach § 14c UStG.
Sie können als Kleinunternehmer auch eine USt-Id erhalten. Jedoch ist zu beachten, dass Sie die USt-Id-Nr. nur bei bezogenen Leistungen verwenden können.
Die Steuerbefreiung für sogen. innergemeinschaftliche Lieferungen (Verkäufe innerhalb der EU) können Sie nicht erhalten. Auf Ihren Rechnungen müssen Sie auf die Kleinunternehmerregelung gemß § 19 Abs. 1 UStG hinweisen.
Sie könnten die USt-Id Nr. für eigene EU-Erwerbe verwenden, jedoch sind dann sämtliche EU-Erwerbe für die nächsten zwei Jahre erwerbsteuerpflichtig.
Der Lieferer würde Ihnen dann wohl eine Netto-Rechnung ausstellen, Sie müssten jedoch 19 % des Rechnungsbetrags an das deutsche Finanzamt abführen.
Wenn Sie dies nicht möchten, dürfen Sie die USt-Id Nr. für eigene EU-Erwerbe nicht verwenden.
Zu Ihrer abschließenden Frage:
Die Einlage erfolgt zum Teilwert (Zeitwert). Dieser Vorgang ist erfolgsneutral. Hat somit keine Gewinnauswirkung. Wenn Sie die CD´s verkaufen ist der anteilige Buchwert Betriebsausgabe im Zeitpunkt des Verkaufs. Sie würden nur die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert versteuern.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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Vielen Dank und freundliche Grüße,
Björn Balluff
Steuerberater
klar, das geht in Ordnung.
Mfg
Ich würde gerne nochmal nachfragen ob ich es richtig verstanden habe
1. Ich kann auch als Kleinstunternehmer eine USt-IdNr. beantragen (und z.B. bei Ebay angeben) ohne den Status Kleinstunternehmer zu verlieren und ohne zukünftig eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen.
2. Wenn ich keine Ust-IdNr habe oder keine bei Ebay angebe erhalte ich eine Rechnung über die Ebay-Gebühren mit der luxemb. Mwst und brauche in Deutschland keine Mwst mehr an das Finanzamt auf diese Rechnung zahlen
3. Nutze ich die Ust.IdNr bei Ebay kommt eine Gebührenrechnung von Ebay ohne luxemb. Mwst aber ich muss dann die 19% Mwst bei meiner Jahreseinkommensteuer angeben und an das Finanzamt abführen
4. Sowohl bei Verkäufen über Ebay in die EU als auch bei Einkäufen ist es Sinnvoll die Ust-ldNr. nicht zu verwenden (auch wenn man eine hat). Bei Verkäufen in die EU muss wie Im Inland auf die Kleinstunternehmensregelung gem §19 Abs 1 UStg hingewiesen werden in der Rechnung hingewiesen werden und bei Einkäufen von Waren in der EU verwende ich besser ebenfalls nicht die Ust-IdNr damit ich in Deutschland keine Umsatzsteuer auf die Rechnung bezahlen muss. Im Fazit bedeutet die, dass die Nutzung der Ust-IdNr nur bei bezogenen Leistungen (wie bei den Ebay Gebühren) sinnvoll ist, nicht aber bei Kauf und Verkauf von Waren in die EU.
Können sie die 4 Punkte so bestätigen.
Und zu Punt 2 und 3 stellt sich dann natürlich die Frage ob eine Ust-IdNr dann überhaupt Sinn macht. Ohne diese zahle ich ja die luemb. Mwst und mit die deutsche Mwst ?
Zur Abschlussfrage. Hier ist die Antwort schwerer zu verstehen (liegt wahrscheinlich an mir)
Ich mache also für die Cds eine Einlage zum Teilwert, z.B. 5000,00. Die CDs gehören dann zum Betriebsvermögen. Dann Verkaufe ich die Cd,s und generiere Betriebseinnahmen. Diese müssen versteuert werden. Wie ist jetzt der Satz "Sie würden nur die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert versteuern" zu verstehen..
Wenn die Einlage keine Gewinnauswirkung hat muss ich am ende doch die Einnahmen über den Verkauf komplett versteuern, oder? Der zitierte Satz oben deutet doch darauf hin eben doch Auswirkungen auf den Gewinn hat.
Beispiel:
Nehmen wir nur an es ginge nur um eine einzige CD. Diese wird zu Zeitwert 5,00 Euro in das Unternehmen eingelegt. Die CD gehört jetzt dem Unternehmen. Jetzt wird die CD für 10 Euro verkauft. Was muss nun versteuert werde, 5,00 (Differenz) oder 10,00.
Erscheint mir alles ganz schön kompliziert:-)
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
zu den einzelnen Fragen:
1)
Die Angabe der USt-Id Nr. gegenüber Ebay ist unschädlich. Sie dient der korrekten Abrechnung der Gebühr. Sie müssten dann jedoch die Steuer ans deutsche Finanzamt abführen.
2)
Auf die Gebührenrechnung muss keine deutsche MwSt. abgeführt werden. Deutschland wird sich der Versteuerung in Luxemburg unterwerfen.
Es wäre jedoch die Angabe der deutschen USt-Id besser, da dann nur der Nettobetrag gezahlt werden muss (an Ebay). Die Ansicht der deutschen Finanzämter ist auch eher, dass bei Dienstleistungen zwischen Unternehmern die Steuerschuld allgemein auf den Leistungsempfänger übergeht.
3)
Sie müssten die Mehrwertsteuer auf die Gebühr (bei Angabe USt-Id Nr.) in der Jahresumsatzsteuererklärung angeben. Die Zahlung der Umsatzsteuer selbst wäre Betriebsausgabe bei der Gewinnermittlung für die Einkommensteuer.
4)
Sie haben es korrekt zusammengefasst.
Ich denke, die Verwendung einer USt-Id Nr. hängt von der Mehrwertsteuersätzen ab. In Luxemburg liegt dieser bei 17 %. Folglich wäre es um 2 % günstiger die USt-Id Nr. nicht zu verwenden. Ich würde an Ihrer Stelle die USt-Id Nr. jedoch trotzdem verwenden:
Die USt-Zahlung ist als Betriebsausgabe abzugsfähig und mindert damit Ihre persönliche Einkommensteuerbelastung. Dies würde auch dazu führen, dass Sie bei der Abrechnung den favorisierten Weg der deutschen Finanzämter folgen würden.
In Ihrem 5 Euro Beispiel würden Sie 5 Euro versteuern:
10 Euro Verkaufspreis ./. 5 Euro Einlagewert = 5 Euro Gewinn.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
ich bei aus zeitlichen Gründen nicht früher dazu gekommen Ihre erneute Antwort zu lesen. Vielen Dank, sie haben mir sehr weitergeholfen.
Bei mir bleibt jetzt eine letzte Frage offen.
Wie genau wäre die Einlage zum Teilwert (CDs) zu buchen ?
Wenn ich nun den Teilwert meiner privaten CD Sammlung ermittelt habe, erfolgt dann die Einlage zum Teilwert so, dass ich mir praktisch die CDs selbst zum Teilwert verkaufe.
.Mache ich also einen Eigenbeleg und buche dann den Teilwert so als wenn ich die CDs als Ware von einem Händler gekauft hätte ? Sann würde es sich doch um eine normale Betriebsausgabe handeln, oder?
Oder muss das irgendwie anders verbucht (und in der EÜR eigetragen) werden?
Mit freundlichen Grüßen
entschuldigen Sie bitte die etwas späte Rückmeldung. Die Einlage wird:
per Betriebsausgabe an Einlage gebucht
Die Höhe ist der im Zeitpunkt der Einlage feststellbare Marktwert (Preis zu dem die CD derzeit in ähnlichem Zustand erworben werden kann).
In der EüR wird es unter Waren, Zeile 25 (Formular 2016) eingetragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff