Klärung Kindesunterhalt
Fragestellung
Hallo Frau Draudt,
wir hatten heute telefoniert. Es geht um die Klärung des Kindesunterhaltes, den ich an die Mutter meines Sohnes zu zahlen habe. Darüber hinaus geht es um die Klärung meines Titels bzgl. des Kindesunterhaltes beim Jugendamt Nürnberg.
Kurz zu meiner Situation. Mein Sohn Luca ist 7 Jahre alt und lebt in Nürnberg bei seiner Mutter. Ich lebe in Ottobrunn bei München. Ich war mit der Mutter von Luca nicht verheiratet und wir haben nicht zusammen gewohnt. Die Mutter von Luca hat einen 2. Sohn aus ihrer ersten Ehe, 13 Jahre alt.
Ich bin vor kurzem mit meiner Freundin und ihren 3 Kindern in ein Haus bei in Ottobrunn gezogen. Vorher habe ich allein in München in einer 2 Zimmerwohnung gelebt. Meinen Sohn sehe ich regelmäßig alle 14 Tage. Ich hole ihn in Nürnberg ab und bringe ihn wieder.
Ich arbeite seit ca 4,5 Jahren bei BMW. Die Fahrtstrecke von meiner Wohnung zu BMW beträgt 24km.
Ich habe
- eine Rentenversicherung bei der Karlsruher monatl. Beitrag 137,33 €
- Riesterrentenversicherung bei der Zurich mtl. Btr. 162,16 €
- Fondsgebundene LV + BU Heidelberger Leben mtl. Btr. 53,66 €
- Classic Basisrente Heidelberger Leben Vers-Nr: 00101715-03 mtl. Btr. 152,91 €
- Fondgebundene Lebensversicherung Vers-Nr: S-01387298-01 mtl. Btr. 61,86 €
- Unfallversicherung jährlich Btr. von 128,40 €
In der Zeit vom 1.1.2018 bis 24.7.2018 hatten wir einen doppelten Haushalt. Hauptwohnsitz in Rauenberg (bei Heidelberg) und meine Wohnung in München als Nebenwohnsitz. Wobei dies steuerlich noch nicht abgeklärt ist.
In dem Haus das wir in Rauenberg angemietet haben, war keine Küche eingerichtet. Für die Küche mussten wir einen Kredit in Höhe von ca. 17000 € aufnehmen. Monatlich entfallen seit September 2018 ein Beitrag von 311,12 € für die Kreditabzahlung.
Falls dies bei der Berechnung des Kindesunterhaltes berücksichtigt werden kann:
Meine Freundin und ich werden diesen Monat heiraten. Ich habe ihr während des Jahres größere Beträge zur Unterstützung überwiesen. Wenn relevant, kann ich ihnen die genauen Beträge und Nachweise bringen.
Um es auf den Punkt zu bringen, ich bin daran interessiert die Unterhaltszahlungen für meinen Sohn an die Mutter so gering wie möglich zu halten. Hintergrund, meine Vermutung ist, dass das Geld nicht nur meinem Sohn zugute kommt. Lieber möchte ich einen Anteil für ihn später sparen, als es der Mutter überweisen zu müssen.
Das unten anzugebende Gebot habe ich vernachlässigt. Sagen sie mir welches Entgelt sie für ihre Leistungen voraussichtlich in Rechnung stellen werden.
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Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für den Auftrag.
Der Kindesunterhalt berechnet sich wie folgt:
70.139,82 € Jahreseinkommen ./. 12 Monate = 5.844,99 € monatlich
5.844,99 €
- 137,33 € Rentenversicherung Karlsruher
- 162,16 € Riester Zurich
- 292,24 € 5 % berufsbedingte Aufwendungen
Summe: 5253,26
Bezüglich der anderen Versicherungen kann ich die genannten Zahlen aus den jeweiligen Policen so leider nicht entnehmen. Bitte teilen Sie das ggf. noch mit. Es handelt sich um folgende:
- 53,66 € Lebensv., Berufsunfähigkeitsv.
- 152,91 € Classic Basisrente HD-Leben
- 61,86 € fondsgeb. Lebensversicherung
Die Unfallversicherung und der Kredit sind nicht abzugsfähig. Eine doppelte Haushaltsführung kann ggf. nur angesetzt werden, wenn sie auf dem Steuerbescheid angesetzt worden ist. Auch sind Umgangskosten oder Kosten der Wiederverheiratung, wie bereits telefonisch besprochen, nicht relevant. Wenn Sie auf einen Immobiliendarlehen abzahlen würden, so wären hier Abzüge möglich.
Mit dem errechneten Einkommen sind Sie derzeit ( bis Ende des Jahres ) über den Gruppen der Düsseldorfer Tabelle, so dass sich der Unterhalt nach den Bedürfnissen des Einzelfalles orientieren würde. Die 10. Gruppe wäre 4.701-5100 €, die 9. Gruppe 4301-4700 €.
In die 10. Gruppe könnten Sie gelangen, wenn die noch nicht nachvollziehbaren Positionen noch abzugsfähig wären. Kapitalbildende Lebensversicherungen zur Altersvorsorge können anerkannt werden, auch Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Wenn ich die von Ihnen im Text zu Grunde gelegten Zahlen annehme, so wäre Ihr bereinigtes Nettoeinkommen 4.984,82 € = 10 Gruppe. Dann ist der KU für en 7 Jahre altes Kind bei 533 €. Hierbei ist das Kindergeld schon berücksichtigt. (Zahlbetragstabelle).
Ab Januar 2019 gelten andere Gruppen und Beträge der DT :
Die neunte Gruppe liegt zwischen 4701-5100 €. Dann müssen Sie 513 € Unterhalt zahlen.
Die zehnte Gruppe liegt zwischen 5101-5500 €. Dann müssen Sie 545 € Unterhalt zahlen.
Es wäre zudem noch die Frage zu klären, ob es schon einen Titel gibt. Sie haben etwas in die Richtung erwähnt.
Ich hoffe, Ihnen zunächst weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
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