Kirchensteuer bei Ehepaaren
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens in unter 1 Stunde
Fragestellung
Ein Ehepaar hat die Zusammenveranlagung gewählt.
Er ist nicht KiSt-pflichtig und sie ist katholisch.
Sie hatte im ganzen Jahr keine Einkünfte außer geringen Zinsen auf Spareinlagen.
Muss das Ehepaar KiSt bezahlen, obwohl sie kein Lohn o.Ä. hatte?
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Generell muss die Ehefrau keine "direkte" Kirchensteuer zahlen, da sie keine Einkünfte hat und eben keine Einkommensteuer zahlt. Allerdings gibt es das sog. Kirchgeld, welches letztlich dazu führt, dass über den Ehemann (obwohl konfessionslos) eine indirekte Kirchensteuer erhoben wird (soweit das gemeinsame zu versteuernde Einkommen 30.000 Euro übersteigt).
Allerdings ist die Durchsetzung durch das Finanzamt oder Kirchensteueramt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So wird z.B. in NRW nur für die ev. Kirche Kirchgeld einbehalten. Hier würde als Ihnen nichts belastet werden.
Hier können Sie nachlesen, welche Länder das Kirchgeld für welche Konfession erheben: http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchgeld_in_glaubensverschiedener_Ehe
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Onlinesteuerberater aus Bielefeld
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