Kindergeld Marokko
Beantwortet
Fragestellung
Guten Tag zusammen,
War bis Januar 2015 beschäftigt , dann Arbeitslosengeld 1 bezogen.
Aufgrund Wirtschaftliche Lage, Schimmelbefall, kleine Wohnung, Depressionen habe ich meine kinder abgemeldet und zu meinen Eltern nach Marokko gesendet.
Seit 2016 versuche ich die Wirtschaftliche Lage ohne Hartz 4 durch ein Gewerbe zu ermöglichen.
Meine Frage ist habe ich Anspruch auf Kindergeld wenn ich Deutscher bin, in Deutschland gemeldet und ein Gewerbe habe und meine Kinder in Marokko wohnen?
Wenn ja wie hoch ungefähr?
Vielen Dank
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
Siehe auch § 63 Abs. 2 S. 6 EStG:
"Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, haben, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, sie leben im Haushalt eines Berechtigten im Sinne des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a. 7Kinder im Sinne von § 2 Absatz 4 Satz 2 des Bundeskindergeldgesetzes werden nicht berücksichtigt."
Insofern besteht bei eigenem Inlandsaufenthalt und gleichzeitigem Auslandsaufenthalt der Kinder in Marroko kein Kindergeldanspruch. Anders wäre es nur, wenn man selber mit im Ausland leben würde und zusätzlich auch noch deutsche Steuern zahlen würde - 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a EStG.
Es besteht möglicherweise aber die Gelegenheit nach dem deutsch marokkanischen Abkommen über soziale Sicherheit ca. 5,11 € für das erste Kind und 12,78 € für das zweite Kind zu erhalten.
Link hier:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl295s0634.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl295s0634.pdf%27%5D__1536084168483
D. Saeger
- RA -
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können sie mir bitte sagen welche Bedingungen erfüllt werden müssen damit ich Kindergeld beziehe kann wenn meine Kinder in Bulgarien wohnen?
Vielen Dank