kfz-Schein unterschlagenen
Fragestellung
Hallo ...
Im Jahr 2012 wurde ein Pkw verkauft. Im Zuge des Verkaufs wurde der Kfz-Schein nicht aufgefunden.
Hierfür wurde die Versicherung an Eides Statt abgegeben oder je nach Landkreis eine Verlustanzeige.
Wenn nun rauskommt, 6 Jahre später, dass die eigene Tochter des Halters diesen unterschlagen hat.
Welche Folgen hätte die Tochter zu tragen und welche der Vater, der die Versicherung oder Verlustanzeige, gestellt hat???
Angenommen der Vater wäre Landrat und hätte eine Erklärung in seiner Behörde abgegeben?
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Antwort von Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank, dass Sie sich an yourxpert gewandt haben.
Wenn die Tochter bewusst den Kfz-Schein vorenthalten hat und hierdurch dem Käufer Kosten entstanden sind, könnte sie sich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Allerdings sind diese Ansprüche verjährt.
Die Tochter könnte sich der Unterschlagung starfbar gemacht haben. Aufgrund dessen, dass es sich um eine geringwertige Sache handelt, würde diese allerdings gem. § 248a StGB nur verfolgt, wenn der Geschädigte einen entsprechenden Strafantrag stellt.
Selbst wenn dieser Strafantrag stellt, würde das Verfahren voraussichtlich mangels öffentlichem Interesse eingestellt und der Geschädigte auf den Privatklageweg verwiesen.
Sofern der Vater eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, könnte auch er sich strafbar gemacht haben. Dies setzt allerdings voraus, dass er positive Kenntnis über das Verhalten der Tochter hatte. Sollte er keine Kenntnis gehabt haben, ist keine Strafbarkeit ersichtlich.
Eine falsche Erklärung innerhalb der Behörde könnte ein Disziplinarverfahren nachsichziehen. Allerdings ist auch hierfür die positive Kenntnis über das Handeln der Tochter erforderlich.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
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