KFZ Gebrauchtwagen Garantie
Beantwortet von KFZ-Sachverständiger Frank Deutscher in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo,ich habe mir vor einem Jahr einen Gebrauchtwagen 9 Jahre alt mit knapp 62000 Km gekauft.Gefahren bin ich jetzt ca.12000 Km.Ich habe eine Gebrauchteagengarantie die mpr Versicherung dazu bekommen.Jetzt ist mir der Katalysator kaputt gegangen.Die 'Versicherung will jetzt die Kostenübernahme nicht bewilligen mit der Begründung das der Katalysator ein Verschleißteil ist.
Es gibt da wohl unterschiedliche Meinungen drüber.Was kann ich machen?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Döring
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Antwort von KFZ-Sachverständiger Frank Deutscher
Sehr geehrter Herr Ratsuchender,
im Grunde ist Ihre Frage eher rechtlich zu beurteilen als technisch, aber ich will trotzdem versuchen Ihnen zu helfen.
Dazu, ob der Katalysator ein Verschleißteil ist oder nicht, gibt es nicht unterschiedliche Meinungen, sondern unterschiedliche Rechtsprechungen und unterschiedliche technische Ansätze. Ein Katalysator unterliegt eigentlich keinem Verschleiß, dies aber nur dann, wenn keine negativen Faktoren auf den Katalysator einwirken, dieser also unter Optimalbedingungen arbeitet. Im "normalen" Betrieb in einem PKW wirken jedoch immer wieder Faktoren auf den Katalysator ein, die dazu führen, dass dieser nach einer gewissen Zeit und einer gewissen Nutzung, nicht mehr funktioniert. Das führt dann dazu, dass der Katalysator eines PKW doch eher als Verschleißteil anzusehen ist.
Des Weiteren ist die Abgasanlage insgesamt ein klassisches Verschleißteil! Der Katalysator ist Teil der Abgasanlage...
Ob in Ihrem Fall ein Verschleiß oder ein Mangel vorliegt, ist sowohl technisch als auch rechtlich gesondert zu beurteilen.
Auch ein wichtiger Faktor ist, ob bei Fahrzeugen des Typ den Sie gekauft haben, üblicherweise die Katalysatoren nach einer gewissen Zeit/Laufleistung nicht mehr funktionieren, oder ob dies eher unüblich ist! Das könnte man z.B. durch einen Sachverständigen prüfen und erforschen lassen und entsprechend gegen oder auch für Verschleiß argumentieren.
Bezüglich der rechtlichen Seite habe ich Ihnen einen Artikel dazu aus der "Autokaufrecht.info" angehängt, in dem das Thema gut dargestellt wird.
In Ihrem Fall ist zunächst zu schauen, was in den Versicherungsbedingungen zu Ihrer Garantieversicherung steht. Oftmals ist dort aufgeführt, was als Verschleißteil gilt und dementsprechend von der Garantie ausgeschlossen ist. Möglicherweise steht dort explizit, dass der Katalysator von der Garantie ausgeschlossen ist!?
Letztendlich müssten Sie den Katalysator erneuern lassen und die Kosten bei der Versicherung einfordern. Wenn die Garantieversicherung nicht zahlen will, bleibt Ihnen dann nur noch der Rechtsweg! Letztendlich würde Ihr konkreter Fall dann durch einen Richter entschieden. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass die Kosten des Rechtstreit am Enden ein vielfaches der Repartur betragen können!!!
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Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Döring
Ein Verschleißteil ist es dann, wenn es sich mit der Zeit Abnutzt, oder auch, wenn es "üblicherweise" nach einer gewissen Zeit kaputt geht. Ist es unüblich, dass der Katalysator kaputt geht wäre es eher kein Verschleiß. Leider geht bei den meisten PKW "üblicherweise" der Kat nach einer gewissen Zeit kaputt!
Muss ich das so dahin nehmen ?Kann doch nicht sein oder? Gruß Andreas Döring