Kautionrückzahlung Miete und Rückerstattung zuviel gezahlter Miete
Fragestellung
Hallo Herr Faber,
zum Sachverhalt:
Ich habe in Hamburg in einer sog. Business WG gewohnt. Diese wurde seitens des Vermieters aufgrund eines Missverständnisses an einen anderen Mieter weitervermietet. Ich hatte aber die Mieter für den laufenden Monat schon überweisen. Die zuviel gezahlte Miete wurde bisher noch nicht zurück gezahlt obwohl der neue Mieter dirket nach meinem Auszug eingezogen ist.
Auch wurde mir meine Kaution bisher noch nicht zurückgezahlt obwohl die Wohnungsrückgabe lt. Wohnungsübergabeprotokolll einwandfrei ist.
zum zeitlichen Ablauf:
- zum 01.10.16 wurde mein WG-Zimmer aufgrund eines Missverständnisses an einen anderen Mieter weitervermietet
- ich bin am 10.10.16 aus dem WG-Zimme augezogen, am 11.10.16 ist der Nachmieter eingezogen
- Stand heute: Ich habe trotz mehrfacher Nachfragen via Mail bis heute weder meine Kautionsrückzahltung (920 €) noch meine zuviel gezahlte Mietgrückerstattung erhalten (Miete =820 €uro Monatsmieter /30 Tage *20 zuviel gezahlte Tage = ca. 546 €)
ich habe folgende Frage:
Welche Vorgehensweise würden Sie mir empfehlen um meine Kaution & Mietrückerstattung zu erhalte und können Sie dies für mich übernehmen und wie hoch würden sich die Kosten dafür belaufen?
Mit besten Grüßen
Andreas Grötzner
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Antwort von Rechtsanwalt Hans Joachim Faber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der gelieferten Informationen wie folgt beantworte:
MIt der zuviel gezahlten Miete dürfte sich der Vermieter im Verzug befinden. Dabei gehe ich davon aus, dass der Nachmieter für den Rest des Oktobers selbst gezahlt hat. Bei der Kaution ist die Frage, ob es noch eine Nebenkostenabrechnung geben dürfte. Dem Vermieter wird eine Zeit von bis zu sechs Monaten zugestanden, um eventuelle Ansprüche zu prüfen.
Sorry, ich bekomme gerade die Nachricht, dass die Deadline abgelaufen ist. Ich hatte mir 13 Uhr notiert (wahrscheinlich, weil heute der 13. ist).
Mit freundlichen GRüßen
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Ich schlage folgendes Vorgehen vor: Zunächst ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, die zuviel gezahlte MIete und die Kaution zurückzuerstatten. Wenn der Vermieter Einwände hat, kann er diese ja dann vorbringen. Nach Ablauf einer gewissen Frist würde ich dann das gerichtliche Mahnverfahren vorschlagen.
Für die außergerichtliche Vertretung fallen Kosten in Höhe von €169,50 netto (€201,71) an, die der Vermieter allerdings zu erstatten hat, da er durch Ihre Mahnungen bereits im Verzug ist.
a.) zu zuviel gezahlten Miete:
korrekt, der Nachmieter hat ab dem 11.10 das Zimmer bezogen und die Miete selbst bezahlt.
b.) zu der Frage der Nebenkostenabrechnung:
Das wäre theoretisch möglich, allerdings hatte ich in der WG mit bis zu 3 zusätzlichen Mietern gewohnt. Wobei ich der einzige war welcher immer nur von Sontag Nacht bis Donnerstagmorgen in der WG war und außerdem immer von 7:30 Uhr bis 20 Uhr außer Haus war. Ich habe dort quasi ausschließlich übernachtet.
Wie können wie jetzt weiter vorgehen, damit Sie das anwaltliche Aufforderungsschreiben (mit kurzmöglichster Frist) und dann ggf. dan Mahnverfahren einleiten?
MfG
Andreas Grötzner
können Sie mir bitte kurz auf meine Antwortmail vom 13.01.17 antworten?
MfG
Andreas Grötzenr
und ebenfalls nochmal sorry, ich war die ganze Woche unterwegs. Im Grunde müssen Sie mir nur sagen, dass ich loslegen soll und die Adresse der Home Port GbR mitteilen, die steht auf keinem der Formulare drauf. Ihre aktuelle Adresse wäre auch noch schön. Ich würde Ihnen dann ein Vollmachtsformular zumailen.
Ich sehe gerade, die Adresse ist wohl die unter my-homeport.de verzeichnete. Dann könnte ich heute noch loslegen.
Mit freundlichen Grüßen
MfG