Kaufpreis Immobilie vor Scheidung
Fragestellung
vor der Scheidung möchte ich meinem Ex-Partner seinen Anteil an der gemeinsamen Immobilie übernehmen/ abkaufen.
Die Immobilie wurde vor der Ehe gekauft und gehört 70% mir und 30 % ihm.
Die Kreditverträge wurden von uns beiden abgeschlossen, ein Wertgutsachten liegt vor.
Wie ermittelt man den Kaufpreis in Berücksichtigung des Restkredits?
Preisvorschlag bitte
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Bei der Bewertung von Grundstücken und Gebäuden wird auf den Verkehrwert abgestellt.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Von dem Verkehrswert der Immobilie sollte nunmehr die Restschuld in Abzug gebracht werden. Der verbleibende Restbetrag durch die jeweilige Eigentumsquote geteilt, der zur Ermittlung des Auszahlungsbetrags führt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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es wäre freundlich, wenn Sie die Deadline verlängern könnten.
Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
unter Bezugnahme auf Ihre Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Aufteilung im Verhältnis 70 : 30 erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
RA Roth
MfG
Monika Lüpken
bei Ihrem Rechenbeispiel wären 70 % EUR 350.000 und 30 % bei EUR 150.000.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth