Kauf einer Wohnung für Vermietungszwecke - Vertragsprüfungskosten
Fragestellung
Hallo,
Ich habe eine Wohnung gekauft um Einkünfte aus Vermietung zu erzielen.
Den Vertragsentwurf des Notars habe ich von einem Rechtsanwalt extra prüfen lassen. Sind die Kosten hierfür den Anschaffungskosten zuzurechnen oder sind das sofort abziehbare Werbungskosten?
Die Vertragsprüfung wäre ja nicht unbedingt notwendig gewesen um den Vertrag abzuschliessen, ist die Ausgabe also direkt dem Objekt zuzuordnen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Rechtsanwaltskosten sind eindeutig durch die Anschaffung der Wohnung veranlasst. Somit liegen Anschaffungskosten für Grund und Boden / Gebäude vor.
Bei Anschaffungskosten ist eine Einzelzurechnung zu dem Kaufgegenstand erforderlich. Dies ist hier der Fall. Ein Wahlrecht zur Nichteinbeziehung gibt es nicht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen habe. Bei weiteren Rückfragen können Sie gerne die Kommentarfunktion verwenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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