Kapitalertragsteuer auf nicht realisierten Gewinn-Fremdwährungsanleihe
Fragestellung
Hier geht es um die Frage, ob die Steuer auf einen nicht realisierten Gewinn erhoben werden kann. Lt. Schrb. des FiAmtes spielt es keine Rolle, ob die Rückzahlung in der Fremdwährung AUD
oder in der zur Gewinnrealisierung notwendigen Währung € erfolgt (siehe Anlage). Falls diese Auslegung rechtens sein sollte bitte ich um Ihren Rat, ob dagegen eine Gegenklage empfehlenswert sein kann.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Doering
Ludwig-Tieck-Str. 10
76199 Karlruhe
mail-adresse: doering-kh@web.de
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
YourXpert
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Leider hat das Finanzamt vollumfänglich RECHT. Die steuerliche Behandlung der Kapitalerträge, auch wenn diese in einer Fremdwährung realisiert wurden, entspricht dem geltenden materiellen Recht. Die vom Finanzamt (Rechtsbehelfsstelle) zitierten Rechtsnormen sind einschlägig. Ihr Einspruch wird mit Sicherheit zurückgewiesen bzw. als unbegründet abgelehnt. Eine Finanzgerichtsklage als weiteres Rechtsmittel erachte ich leider für völlig aussichtslos. Es tut mir leid, Ihnen insoweit keine positive Stellungnahme machen zu können.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
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ich danke für Ihre Antwort. In rechtlicher Hinsicht ist diese zwar richtig aber unvollständig.
Was von Ihnen nicht beurteilt wurde, ist die Verfahrensweise der Bank. Diese kauft
Fremdwährungsanleihen ausschließlich durch Umtausch aus EURO selbst wenn die Fremdwährung
vorhanden ist. Die Rückzahlung erfolgte dagegen hier in der Fremdwährung, wodurch der Kursgewinn
nicht realisiert wurde, obwohl der Bank die Rückzahlung in EURO problemlos möglich
gewesen wäre. Insofern wäre zu prüfen, ob wegen dieses Formfehlers eine
Schadensersatzklage gegen die Bank angezeigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Doering
Ihre Anfrage bezog sich auf die Frage, ob die
Vorgehensweise des Finanzamts rechtmäßig ist. Insofern wurde diese Frage vollständig beantwortet. Ob Sie gegen die Bank zivilrechtlich vorgehen, hat leider nichts mit den materiell rechtlichen Folgen im Steuerrecht zu tun. Inwieweit zivilrechtlich Aussicht besteht, gegen die Bank erfolgreich vorzugehen kann leider nicht im Rahmen einer Erstberatung bei dem von Ihnen gebotenen Preis beurteilt werden. Zudem würde es sich hier um eine Rechtsberatung handeln, die ich als Steuerberater in diesem Umfang nicht durchführen darf. Sie können sich aber gerne an einen der Anwälte, die hier auf yourXpert tätig sind wenden, ggf. sogar über eine Kundenafrage. Das erzeugt für Sie Kostensicherheit.
Ich bitte daher um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk