Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag bei Kapitalauszahlung
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe vor 12 Jahren , zum 01.04. 2007 folgenden Vertag abgeschlossen:
Allianz PrivatRente Klassik
Einzahlung 100.000 Euro
Sofortige monatliche Rentenzahlung ; Kapitalvezehr;
Nach Auskunft der Allianz beträgt der Rückkaufwert zum 30.04. 2019 33.535,72 Euro
abzüglich Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ./. 2608,06 Euro.
Ist der Abzug der Kapitalertragssteuer gerechtfertigt, ( nach 12 Jahren ) ?
Kann eine Erstattung durch das FA erfolgen ?
Die mtl. Rente wurde steuerlich berücksichtigt.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Nachdem der Vertrag kein sogenannter Altvertrag ist, kann die Auszahlung nicht steuerfrei erfolgen. Altverträge sind die Verträge, die vor 2005 abgeschlossen worden sind.
Somit ist der Kapitalertrag zu besteuern, hierbei wird die Differenz aus Einzahlungen und Rückkaufwert zugrunde gelegt.
Bei Kapitalerträgen haben Sie einen Freibetrag von 801 € pro Jahr bei Einzelveranlagung bzw. als gemeinsam veranlagtes Ehepaar in Höhe von 1602 €. Dies können Sie bereits vorab als Freistellungsauftrag bei der Allianz einrichten, soweit Sie noch keine anderen Frestellungsaufträge erteilt haben.
Im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveralagung können Sie zudem einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen (Anlage KAP ausfüllen und einreichen), dann wird geprüft, ob Ihr individueller Steuersatz günstiger ist als der Steuersatz von 25%, der beim Kapitalerstragsteuereinbehalt angewedet wird. Außerdem werden die Freibeträge berücksichtigt, soweit Sie noch nicht durch Freitellungsaufträge "verbraucht" worden sind.
Somit steht zu erwarten, dass Sie zumindestens einen Teil der Kapitalertragsteuer wieder durch die Einkommensteuerveranlagung zurückerhalten.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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